Bestand
Fischer (Bestand)
Erschließungszustand, Umfang: ca. 1,5 lfm
Literaturhinweis: Carl Westphal, Schlutup (Lübrck 1907), S. 103 ff.
A. Linde, Zur Geschichte der lübeckischen Fischerei (Lübeckische Blätter Jg. 1934 Nr. 30 - 34) unter Signatur 81 vorhanden
Joachim Maass, Fischerkrugtag in Schlutup (Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Heft 7, S. 164 ff.)
Colmar Schuhmann, Glücksrohr-Trinkrunde der Lübecker Fischer; ferner: Vier Fischerlieder aus Gothmund (Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Heft 6, S. 169 ff. und 178 ff.)
Horst Weimann, Aus dem Schlutuper Fischereiarchiv, in: ZVLGA 49, 1969, S. 87-111
Vorwort: Ein Echt- und Leumundszeugnis (1457) des Rats von Bornhöved für den Fischer Marquard Schinkel (Legit. 48) ist dem Bestand 07.1-1/3 Urkunden: Legitimationes zugeordnet worden.
Akten über die Fischer sind auch im Bestand 01.1-02 Altes Senatsarchiv (ASA) Handwerksämter, unter den Signaturen 1286 - 1484, zu finden.
Akten über das Handwerk sind auch im Bestand 01.2 Neues Senatsarchiv (NSA) verzeichnet.
Im Bildarchiv des St. Annen-Museums sind eingelagert:
1 Platte Alte Fischertrachten Schlutup
1 Platte Titelblatt Fischeramtslade Schlutup 1845
1 Platte Einnahme Ausgabe Schlutup Titelblatt 1815
1 Platte Ordnung 1585
2 Platten Schlutuper Fischereiordnungen (diverse)
Die Kosten für die Herstellung der Platten übernahm die VHS Lübeck
Eingrenzung und Inhalt: siehe in der Beschreibung b.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Fischereirechte Lübecks wurden bereits im Privileg Kaiser Friedrichs I. 1188 geregelt. Bis zum Jahr 1446 waren mit den Lübecker und den Schlutuper Fischern zwei selbständige Ämter entstanden. Im Jahr 1481 unterteilten sich die Lübecker Stadtfischer in Wakenitz- und Travefischer. Die Travefischer spalteten sich danach in die Stecknitz-Domfischer und die Gothmunder Fischer auf. Die Fischereiordnung von 1585 regelte die Befugnisse der einzelnen Ämter. Innerhalb der Gewässerhoheit Lübecks von Oldesloe bzw. Mölln bis zur Mündung der Trave, im Dassower See, auf der Stepenitz und auf der Maurine sowie an den von der Travemündung aus erreichbaren, gewohnheitsrechtlich genutzten Küstengebieten Holsteins und Mecklenburgs waren die einzelnen Ämter der Fischer z.T. jeweils nur zu verschiedenen Zeiten miteinander berechtigt. Erst das Fischereigesetz von 1896 teilte die von Lübeck aus befischten Gewässer in Bezirke auf, und anstelle der Ämter wurden nun vier Genossenschaften gebildet: 1. Stadt-, Gothmunder und Schlutuper Fischer, 2. Wakenitzfischer, 3. Travemünder und 4. Dassower und Volkstorfer Fischer. Die Aufsicht führte nunmehr das Polizeiamt.
b. Der Bestand der Genossenschaft der Gothmunder und Schlutuper Fischer, 1959 ans Archiv abgegeben, umfaßt im älteren Teil Unterlagen des Amts der Schlutuper Fischer mit Wettebüchern (1585 ff.), Amtsordnungen (1585, 1751 und 1763) usw. Ohne Bruch wurden manche Bücher 1896 (z.B. Nr. 9: 1821-1962: Buch der Altgesellen) weitergeführt. Umfang: ca. 1,1 lfm.- Der Bestand der älteren Archivalien des Amts der Stadt- und Gothmunder Fischer (1502-1895; Umfang ca. 0,3 lfm; Rechnungsbuch 1562-1653, Amtsbuch 1670-1895, Rolle 1562 usw.), die nicht über das Jahr 1895 hinausreichen, gelangte schon 1937 und 1939 ans Archiv und war von Auslagerung und Rückführung betroffen. Der Bestand der Gothmunder Fischer (Umfang ca. 0,1 lfm), kam 1963 an das Archiv und enthält in zwei fadengehefteten Konvoluten ohne Zäsur für das Jahr 1896 gesammelte Unterlagen in chronologischer Reihenfolge von 1585-1950; er bildet quasi die Fortsetzung zum vorangehenden Bestand in der Zeit der Genossenschaft aus der Verwaltung der Gothmunder Fischer.- Beim Bestand der Domfischer (1643-1923; ca. 0,01 lfm), 1966 ans Archiv gelangt, handelt es sich um Überlieferung einer Gruppe innerhalb des Amts der Stadt- und Gothmunder Fischer.
Für die Bildung der Bestände scheinen nicht das Amt oder die Genossenschaft den administrativen Rahmen vorgegeben zu haben, sondern die nach wie vor existierenden Gruppierungen. Im Amt der Stadt- und Gothmunder Fischer stellten die Gothmunder Fischer die größte Anzahl und den Ältermann. Nachdem die Schlutuper, aber auch die Domfischer 1896 mit ihnen zu einer Genossenschaft vereinigt waren, sammelte jede Gruppierung weiterhin separat ihr Verwaltungsschriftgut. Eine strenge provenienzgerechte Trennung existiert daher nirgends.
- Bestandssignatur
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05.1-2/26
- Kontext
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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 05 Private Archive >> 05.1 Selbstverwaltung von Handel und Gewerbe >> 05.1-2 Ämter und Innungen
- Bestandslaufzeit
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1502-1950
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.06.2025, 10:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1502-1950