Urkunde

Freiherr E.F. von Wittenhorst überträgt dem Kloster Langwaden, in der Herrlichkeit Wevelinghoven gelegen, die Hälfte einer jährlichen Erbrente von hundert Talern, die er von seinen Großeltern geerbt habe und die aus der fürstlichen Kellnerei zu Kaster zu zahlen sind, zur Stiftumg einer jährlichen Seelenmesse für sich und seine Eltern, mit Vorbehalt einer Erbrente für seine beiden Schwestern, welche Konventualinnen im Kloster Ellen sind. Falls eine Tochter des Freiherrn von Houve zu Kiffelsberg ins Kloster Langwaden eintreten möchte und vom Propst als geeignet anerkannt werde, soll sie ohne Mitgift aufgenommen werden. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers. Beglaubigt vom Düsseldorfer Notar Hermann Goldstein. Heuth dato 8ten Februarii 1712. Mit Vermerk über die nachträgliche Übertragung dieser Zession seitens des Konvents zu Langwaden an das Kloster zu Ellen, de dato 12. April 1718, gegen einmalige Erlegung von hundert Talern zu behuf der Subpriorin Katharina von Wittenhorst. Unterschriften Wilhelm-Ignatius de Witte, Propst zu Langwaden, Petrus Wilden, Prior zu Ellen, Katharina-Veronika von Wittenhorst, Subpriorin.

Archivaliensignatur
AA 0228, 38
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Bemerkungen
Archivreferenz: s.a. Kloster Ellen, Urk. 15; Abschrift, s. Kloster Ellen, Akten 17, Bl. 10; erwähnte Übertragung der Zession auf das Kloster Ellen, s. ebda., Bl. 59

Kontext
Kloster Ellen, Urkunden >> 1. Urkunden
Bestand
AA 0228 Kloster Ellen, Urkunden

Provenienz
Diverse Registraturbildner
Laufzeit
1712 Februar 8, 1718 April 12

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:19 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Diverse Registraturbildner

Entstanden

  • 1712 Februar 8, 1718 April 12

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