Urkunde
Freiherr E.F. von Wittenhorst überträgt dem Kloster Langwaden, in der Herrlichkeit Wevelinghoven gelegen, die Hälfte einer jährlichen Erbrente von hundert Talern, die er von seinen Großeltern geerbt habe und die aus der fürstlichen Kellnerei zu Kaster zu zahlen sind, zur Stiftumg einer jährlichen Seelenmesse für sich und seine Eltern, mit Vorbehalt einer Erbrente für seine beiden Schwestern, welche Konventualinnen im Kloster Ellen sind. Falls eine Tochter des Freiherrn von Houve zu Kiffelsberg ins Kloster Langwaden eintreten möchte und vom Propst als geeignet anerkannt werde, soll sie ohne Mitgift aufgenommen werden. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers. Beglaubigt vom Düsseldorfer Notar Hermann Goldstein. Heuth dato 8ten Februarii 1712. Mit Vermerk über die nachträgliche Übertragung dieser Zession seitens des Konvents zu Langwaden an das Kloster zu Ellen, de dato 12. April 1718, gegen einmalige Erlegung von hundert Talern zu behuf der Subpriorin Katharina von Wittenhorst. Unterschriften Wilhelm-Ignatius de Witte, Propst zu Langwaden, Petrus Wilden, Prior zu Ellen, Katharina-Veronika von Wittenhorst, Subpriorin.
- Archivaliensignatur
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AA 0228, 38
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Ausfertigung
- Bemerkungen
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Archivreferenz: s.a. Kloster Ellen, Urk. 15; Abschrift, s. Kloster Ellen, Akten 17, Bl. 10; erwähnte Übertragung der Zession auf das Kloster Ellen, s. ebda., Bl. 59
- Kontext
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Kloster Ellen, Urkunden >> 1. Urkunden
- Bestand
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AA 0228 Kloster Ellen, Urkunden
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
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1712 Februar 8, 1718 April 12
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:19 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1712 Februar 8, 1718 April 12