Baudenkmal

Taunusstein, Aarstraße 240

Fachwerkwohnhaus von 1718 in zentraler Lage an der Ortsdurchfahrt. Stattlicher traufständiger Bau mit vollständig verputzter bzw. giebelseitig verkleideter Fassade. Aufgrund der Dimensionierung des abgerundeten straßenseitigen Geschossvorsprunges und des inschriftlichen Erbauungsdatums kann auf gutes barockes Zierfachwerk, vielleicht auch eine historische Bedeutung, geschlossen werden. Inschrift der (ehemals wohl über der Haustür angebrachten) in der Wand eingelassenen Holztafel: "Der gerechte Strafe mich freindlich das wirdt mir so wohl duhn als wie Balsam auf mein Haupt 1718."

Aarstraße 240 | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Aarstraße 240, Taunusstein (Wehen), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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