Urkunde
Johann Franz Desideratus, Fürst zu Nassau (Nassauw) Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Ritter vom goldenen Vlies,...
- Archivaliensignatur
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1008 a, 142
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel in einer Holzkapsel, Deckel der Kapsel fehlt.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum in unser Residentz Statt Siegen den 9. tag Dezembris 1691
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Franz Desideratus, Fürst zu Nassau (Nassauw) Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Ritter vom goldenen Vlies, Statthalter des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen, Herr zu Beilstein, bekundet für sich und seine Vettern Franz Bernhard, Heinrich, Heinrich Kasimir, Franz Alexander und Friedrich Wilhelm Adolf, Fürsten zu Nassau, daß der verstorbene Jochem von Hoenberg (Hoenburg) unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach Abschluss des Katzenelnboger Vertrags von den Grafen von Nassau-Katzenelnbogen die Lehen, die seine Eltern und Voreltern in und um Dorndorf (Dorndorff) hatten, zu Erblehen getragen hat. Nach seinem Tod sind diese Lehen an Philipp von Langenbach, den Sohn seiner Tochter Juliane, gefallen, der sie an die Grafen von Nassau abgetreten hat. Dafür wurde er belehnt mit 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Dorndorf aus ihrem Wald jährlich - je 3 Wagen zu jeder Fronfasten - in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Oberhadamar), gegen angemessene Verpflegung der Fuhrleute liefern sollen, wozu sie die Fürsten von Nassau laut gemachten Vorbehalt anzuhalten haben. Dazu 3 Malter von der fürstlichen Kornpacht von dem Wasserfall bei der Langenbachsehen Mühle zum Ziegenfurt oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeutzheim) und die Fischerei im Mühlengraben. Dieser Tauschvertrag wurde am 5. April 1633 geschlossen und am 9. Juli 1633 wurde Philipp von Langenbach mit den eingetauschten Gerechtigkeiten erblich belehnt. Nach dem Tod des Philipp von Langenbach geht das Lehen auf die Söhne seiner Tochter Anna Ottilia von Steprath (Stepprodt), die Brüder Conrad Wilhelm, Vincenz Ludwig, Ernst, Georg Ernst, Philipp Maximilian und Johann Jacob Niclas von Steprath über. Der Aussteller belehnt die Brüder von Steprath mit den genannten Gerechtigkeiten. Conrad Wilhelm und - an Stelle seiner jüngeren Söhne - Gottfried von Steprath leisten den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen des Fürsten von Nassau-Katzenelnbogen zu Diez (Dietz).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
- Kontext
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Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 13 1676-1700
- Bestand
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1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
- Laufzeit
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1691-12-09
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:09 MESZ
Datenpartner
Hessisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1691-12-09