Sachakte
Der Appellant erklärt, seiner Urgroßmutter Anna Sibylla von Brabeck seien 1651 in einem Erbvergleich mit ihrem Bruder Johann Dietrich 10000 Rtlr. Abfindung zugesagt worden. Wegen ausbleibender Zahlung und Verzinsung dieser Summe seien die Westerholt (nach Sprüchen des Kölner Offizials und 1702 des RKG) in die Reste der Häuser Brabeck und Hackfurt (dessen Haus längst geschleift gewesen sei), beide im Vest Recklinghausen gelegene Werdener Lehen, immittiert worden und, nachdem die Lehen derer von Brabeck (Werden 1720, RKG 1728) kaduk erklärt worden seien, gegen harte Bedingung zur Instandsetzung damit belehnt worden. Der Appellat hatte auf Belehnung geklagt als Enkel des Johann Dietrich von Brabeck, da die Kadukerklärung nur gegen dessen Sohn und Enkel gerichtet gewesen sei. Der Appellant wendet ein, abgesehen davon, daß evtl. Ansprüche durch die Dauer der westerholtschen Belehnung verjährt seien, habe der Appellat eine nähere Berechtigung zum Lehen als auch er sie durch seine Groß- und Urgroßmutter habe nicht nachgewiesen. Die Kadukerklärung sei ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Die Appellation richtet sich ferner dagegen, daß der Appellat zwar zur Abtragung der Schuld, derentwegen die Immission erfolgt war, angewiesen wurde, diese aber erneut liquidert werden sollte, was nach der Form des damaligen Urteils unzulässig sei. Ferner wird moniert, daß dem Appellaten ein Beweis, daß es sich um immer an den ältesten Sohn weiterzugebende Lehen (feuda ex providentia majorum) handle, offengehalten werde und, falls er diesen Beweis erbringe, ihm die Einnahmen aus der Zeit der westerholtschen Nutzung erstattet werden sollten. Dies sei nur, wenn der Beweis, daß die westerholtsche Nutzung unrechtmäßig erfolgt sei, zulässig, ein solcher Beweis aber sei nie erbracht oder auch nur angestrebt worden. Der Appellat betont sein Anrecht auf Nachfolge in dem seit 1330 in der Familie an den ältesten Sohn weitergegebenen Lehen. Er bestreitet der Großmutter des Appellanten ein Recht zur Lehensfolge, da männliche Nachkommen des letzten regulären Lehensinhabers vorhanden gewesen seien. Die Kadukerklärung betreffe ihn nicht, da er nicht Erbe derjenigen sei, gegen die diese ausgesprochen worden sei. Er sieht sich selbst durch das Urteil belastet, da darin von einer noch bestehenden Schuld gegenüber dem Appellanten ausgegangen werde. De facto aber sei die Schuld längst abgetragen.
Enthaeltvermerke: Kläger: Joseph Clemens August von Westerholt zu Gysenberg und Henrichenburg, kurkölnischer Geheimer Rat, seit 1767 seine Witwe, geb. von der Recke, als Vormünderin der Tochter Wilhelmina; 1772 deren Ehemann Freiherr von Boenen, (Bekl.) Beklagter: Freiherr Franz Peter von Brabeck, die Ladung wird ihm in Kloster Gräfrath, „alwoh ... [er sich] mit seiner Gemahlin in die Kost begeben“ zugestellt; 1768 dessen ältester Sohn Adolf Balduin von Brabeck, kaiserlich königlicher Hauptmann des Moltkischen Infanterie-Regiments, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Albert Ruland 1767 - Subst.: Lic. J. C. von Brand - Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich [1772] 1772 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich 1767, 1768 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer 1767 - Subst.: Lic. Heinrich Joseph Brack 1768 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Abteiliches Lehensgericht zu Werden (Lehensrichter und Pares curiae) mit Rat eines unparteiischen Rechtsgelehrten (1764 - 1766) - 2. RKG 1767 - 1787 (1651 - 1773) Beweismittel: Zeugen-Rotulus (Bd. 3). Abstammungsschema (Q 7). Erbvergleich zwischen den Geschwistern Johann Dietrich von Brabeck und Anna Sibylla von Brabeck, verheiratet mit AdolfHeinrich von Aschebrock, 1651 (Q 8). Kaufvertrag über Haus Lütke Schönebeck zwischen den Geschwistern Johann Dietrich und Anna Sibylla von Brabeck, 1656 (Q 9). Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben des Hauses Brabeck von 1721 (Q 35). Quittung des Johann Hermann von und zu Brabeck, die im Vergleich von 1706 mit der Witwe seines Bruders Ignatius Wolter, Susanna Maria Margaretha von Heyden gen. Hungeringhausen, vereinbarten 350 Rtlr. erhalten zu haben und damit auf alle Ansprüche an Lohausschen Feudal- und Allodialgütern zu verzichten, 1710 (Bd. 2 Bl. 221 - 222). Beschreibung: 3 Bde., 9,5 cm; Bd. 1: 12 Bl., geb.; Protokoll; Bd. 2: 4 cm, 249 Bl., teilweise geb.; Q 1 - 39*, es fehlt Q 39*, 17 Beilagen, davon 16 mit Vermerken „addantur acta judicialia“ o.ä.; Bd. 3: 4,5 cm, 285 Bl., geb. Lit.: Ludwig Bette, Ein Prozeß um Haus Brabeck bei Kirchhellen, in: Vestische Zeitschr. 41 (1934) S. 190f.
- Reference number
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AA 0627, 6089 - W 803/2385
- Context
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Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
- Holding
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AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
- Provenance
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Diverse Registraturbildner
- Date of creation
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1767 - 1787 (1651 - 1773)
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
30.04.2025, 2:41 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Associated
- Diverse Registraturbildner
Time of origin
- 1767 - 1787 (1651 - 1773)