- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 19 ZZ 6698
- Umfang
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148 S., 8"
- Anmerkungen
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P_Drucke_Allg
etar
- Reihe
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E.T.A. Hoffmann digital
- Urheber
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Meyrink, Gustav
- Erschienen
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München : Langen , 1904
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:07 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Meyrink, Gustav
Entstanden
- München : Langen , 1904
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Patent, wieder die Einbringung der neuen Fürstlichen Bernburgischen, Hertzoglich-Würtenbergischen, Neuwiedtschen sehr geringhaltigen, auch anderer schlechten frembden Müntz-Sorten und Erneuerung derer, wieder die Ausfuhr aller Königlichen Preußischen Müntz-Sorten, ergangenen Edicte : d. d. 16. December 1758

Edict, daß die Landes-Kinder hinführo bloß auf einheimischen Universitäten, Gymnasiis und Schulen studiren, und solches bey suchender Beförderung bescheinigen; Wann sie aber ausländische Academien auch nur auf ein viertel Jahr besuchen, von allen Civil- und geistlichen Bedienungen, auch Regiments-Quartier-Meister und Auditeur-Stellen auf Zeit Lebens ausgeschlossen seyn, und überdem gegen die Adelichen nach Anleitung des Edicts vom 16. Januar. 1748. mit Confiscation ihres Vermögens, verfahren werden solle : d. d. Berlin den 19. Jun. 1751

Edict, Daß die Evangelischen Prediger und Pfarrer/ Es seyn selbige wer sie wollen, unter keinerley Prætext, In Processe sich, auf Kosten der Kirche, hinkünftig eigenmächtig weder einlassen, noch solche entamiren, sondern deshalb zuforderst bey denen respective Consistoriis, oder Evangelisch-Reformirten Kirchen-Directorio, durch die Inspectores und General-Superintendenten, Erlaubniß suchen sollen : De Dato Berlin, den 10ten Junii 1739

Erneuertes Edict, wegen verbothener Einführung und Gebrauch derer ausländischen Waaren überhaupt, desgleichen wegen verbothener Einführung derer hoch impostirten Waaren, auf dem platten Lande, in der Churmarck und Neumarck, denen Herzogthümern Magdeburg und Pommern, auch Fürstenthum Halberstadt, und darzu gehörigen Graf- und Herrschaften : De Dato Berlin, den 17ten December, 1765
![General-Pardon für alle Verlauffene und Deserteurs von Sr. Königl. Majest. Armées, so wohl von der Infanterie, als der Cavallerie, Husaren, und aller andern Corps, auch Artillerie, Proviant- Ponton- und Equipage-Knechten, so sich à dato binnen hier und drey Monathen wieder gestellen werden : [Gegeben Haupt-Quartier, Dürrjahn, den 18ten Decemb. 1757.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bfff5fea-f879-4e54-bfe0-28d29fd17cbd/full/!306,450/0/default.jpg)