Urkunde

Johann von Brochusen, Abt zu Abdinghof [Benediktinerkl. in Paderborn], Johann Spiegel zum Dringenberg [Sö Bad Driburg (Stadt Bad Driburg, Kr. Höxter)] und Bernd von Hörde d. J. zum Neuenhaus [Neuhaus w Paderborn (Stadt Paderborn)], kurkölnische Amtleute, schlichten einen Streit zwischen Kloster Hardehausen und der Stadt Nieheim (Nym) [Kr. Höxter] um Haus und Hof des Klosters in der Stadt Nieheim dahingehend, daß das Kloster dort zwei Familien nach seinem Gefallen wohnen lassen kann, ganz gleich, ob diese aus Nieheim oder anderswoher kommen. Diese dürfen in der Stadt Handwerk oder Handel frei ausüben. Sollte dort die Rolandsche mit dem langen Hans wohnen bleiben wollen, so soll das ohne Vorrecht einer der beiden streitenden Parteien möglich sein. Der Abt, die beiden Amtleute, Domherr Otto von Twiste, Johann van dem Hamme, Benefiziat im Dom, als Schiedsleute der Stadt Nieheim und die Busdorfer Kanoniker Heinrich Schouldere und Cord Busse als Schiedsleute des Klosters kündigen ihre Siegel an.

Archivaliensignatur
B 604u, 713
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausfertigung, deutsch, Pergament, wasserfleckig, von den sieben an Pergamentpresseln anhängenden Siegeln nur noch das des von Hörde und von Twiste in Resten und das des Johannes van dem Hamme unbeschädigt, aber verdrückt anhängend. Rückseitig: Hard. vorglieches mit Nym wegen ihres hofes daselbst und dessen freyheit (17. Jh.). Nieheim ad capsam S (18. Jh.). Abschrift des 15. Jhs AV Paderborn Cod. 113 fol. 11

Kontext
Kloster Hardehausen - Urkunden >> 1. Urkunden
Bestand
B 604u Kloster Hardehausen - Urkunden

Laufzeit
1438 März 19

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Letzte Aktualisierung
2025-06-24T13:29:01+0200

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1438 März 19

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