Gliederung
4.1.2.1.2. Die Bevölkerungslisten des Jahres VII (1799)
Der Regierungskommissar für die eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel setzte durch sein Reglement vom 1. thermidor an VI (19. Juli 1798) auch die französischen Gesetze in Kraft, die die Abfassung von Bevölkerungslisten vorschrieben (Recueil des reglemens ..., Teil 5, Heft 9. S. 118/ 19 f.). Danach sollte in jeder Commune der vier neuen Departements ein Verzeichnis angelegt werden, das die Namen, das Alter, den Stand oder den Beruf (etat ou profession) ihrer Bewohner, die über 12 Jahre alt waren, und die Zeit ihres Eintritts in die Commune enthalten sollte. Abzufassen war dieses Verzeichnis von den Munizipalbeamten in den Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern bzw. den Munizipalagenten oder ihren Adjunkten in den Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Zu diesem Zweck sollten den Beamten von den Departementalverwaltungen Vordrucke der Tabellen zugesandt werden, die diese innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt in doppelter Ausfertigung zurückzuschicken hatten. Die Tabelle hatte folgendes Schema: lfd. Nummer - Vor- und Nachname der Einwohner über 12 Jahre - Alter - Stand oder Beruf- Wohnort der Einwohner nach Weiler (hameau) oder Straße (rue) - Zeitpunkt des Eintritts in die Gemeinde - Zeitdauer des Aufenthalts in der Gemeinde - Anzahl der Kinder unter 12 Jahren (vgl. Recueil des reglemens ..., Teil 5, Heft 9, S. 1287 129). Am 29 pluviöse an VII (17. Februar 1799) (Roerdepartement Nr. 283, S. 418) erging seitens der Zentralverwaltung des Roerdepartements der Auftrag an das vierte Büro, die notwendige Anzahl der Formulare drucken zu lassen und sie den Munizipalverwaltungen zuzustellen. Die Abfassung und Einsendung an die Zentralverwaltung zog sich über mehrere Monate hin, so daß sich diese noch am 2 faictidor an VII (19. August 1799) zu strengem Vorgehen gegenüber Säumigen veranlaßt sah (Roerdepartement Nr. 285, S. 230 b). Ihrer Anlage entsprechend enthalten diese Listen auch die geistlichen Institutionen mit ihren Mitgliedern soweit sie zum Zeitpunkt der Aufnahme anwesend waren.
- Context
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Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 4. Zweite Division: Verwaltung und Rechnungswesen der Gemeinden und öffentlichen Anstalten >> 4.1. Erstes Büro Kommunale Verwaltung >> 4.1.2. Bevölkerung >> 4.1.2.1. Bevölkerungslisten
- Holding
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AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)
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24.06.2025, 1:30 PM CEST
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