Gericht

Holzhammer "Schulzenhammer"

Der Schulzenhammer besteht aus einem Holzklotz, an dem mittig ein kurzer Stiel angebracht ist. Beschriftung in Druckschrift und in Altdeutscher Schrift: "VI 12063 Schulzenhammer Der... Gesch. v. W. Schulenburg". Er gehörte seit dem Mittelalter zu den Utensilien und Insignien der unteren Gerichtsbarkeit in den Dorfgemeinden. Der Amtsinhaber, also der Dorfschulze, in anderen Gegenden auch Schultheiß genannt, benutzte das Anschlagbrett zum Veröffentlichen von Vergehen oder Schulden in der Dorfgemeinschaft. Diese Aushänge wurden mit Siegellack und dem Siegel des Schulzes/Schultheißes an dem Brett so lange befestigt, bis die Schuld getilgt oder die Strafe erloschen war. Bei Zusammenkünften der Dorfgemeinde wurde in Verhandlungen dieser Hammer zum Achtung gebietenden Klopfen vom Schulzen verwendet, ähnlich dem heute z.T. noch üblichen ähnlichen Instrument des Richters. Dabei wurde zur Bekräftigung auf das Anschlagbrett geklopft. Das zum Schulzenhammer gehörige Anschalgbrett ist unter der Inv.-Nr. DD98/714DA-1 erfasst und stammt wie dieser aus der Mark Brandenburg. Die Datierung ist mit "18. Jahrhundert" im Altinventarverzeichnis angegeben. Der genaue Herkunftsort ist nicht mehr leserlich.

Standort
Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum, Berlin
Sammlung
Inventargut
Inventarnummer
DD98/714DA-2
Maße
H: 50 cm, B: 17 cm, T: 50 cm
Material/Technik
Holz, handgefertigt, gesägt

Ereignis
Hergestellt
(wann)
18. Jahrhundert

Rechteinformation
Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum
Letzte Aktualisierung
06.03.2023, 11:59 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Gericht

Entstanden

  • 18. Jahrhundert

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