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Wohnungsnot zwingt noch zu zu Sondermaßnahmen

Enthält: Das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein urteilt darüber, dass aufgrund der herrschenden Wohnungsnot einem Hamburger keine Wohnung als Zweitwohnsitz in Trittau bereitgestellt werden kann obwohl der Kläger gleichzeitig Eigentümer der Immobilie ist und in dem Gebäude eine Wohnung für sich und seine Familie beansprucht, diese aber durch die Amtsverwaltung Trittau mit einer Flüchtlingsfamilie belegt wurde

Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

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Reference number
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 17947

Context
Zeitungsdokumentation >> 7. Bauwesen >> 7.3 Wohnungswesen, Wohnverhältnisse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
16. Januar 1958

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09.02.2024, 8:16 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 16. Januar 1958

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