Archivale
Wohnungsnot zwingt noch zu zu Sondermaßnahmen
Enthält: Das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein urteilt darüber, dass aufgrund der herrschenden Wohnungsnot einem Hamburger keine Wohnung als Zweitwohnsitz in Trittau bereitgestellt werden kann obwohl der Kläger gleichzeitig Eigentümer der Immobilie ist und in dem Gebäude eine Wohnung für sich und seine Familie beansprucht, diese aber durch die Amtsverwaltung Trittau mit einer Flüchtlingsfamilie belegt wurde
- Archivaliensignatur
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V 100 / 17947
- Kontext
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Zeitungsdokumentation >> 7. Bauwesen >> 7.3 Wohnungswesen, Wohnverhältnisse
- Bestand
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
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16. Januar 1958
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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- Letzte Aktualisierung
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26.08.2025, 08:32 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 16. Januar 1958