Archivale

Wohnungsnot zwingt noch zu zu Sondermaßnahmen

Enthält: Das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein urteilt darüber, dass aufgrund der herrschenden Wohnungsnot einem Hamburger keine Wohnung als Zweitwohnsitz in Trittau bereitgestellt werden kann obwohl der Kläger gleichzeitig Eigentümer der Immobilie ist und in dem Gebäude eine Wohnung für sich und seine Familie beansprucht, diese aber durch die Amtsverwaltung Trittau mit einer Flüchtlingsfamilie belegt wurde

Archivaliensignatur
V 100 / 17947

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 7. Bauwesen >> 7.3 Wohnungswesen, Wohnverhältnisse
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
16. Januar 1958

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 16. Januar 1958

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