Bestand
Hof- und Güterverwaltung (Bestand)
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1. Institutionsgeschichte
1.1 Ökonomie und Hofstaatsverwaltung
Im 15./16. Jahrhundert bestand eine sehr enge Verbindung zwischen der Verwaltung des kurfürstlichen Haushalts und der Landesverwaltung. Letztere wurde von Beamten geleitet, die sich ständig oder zeitweise in der Umgebung des Kurfürsten befanden und z. T. im kurfürstlichen Schloss lebten. Mitte des 16. Jahrhunderts zeigten sich erste Ansätze für eine Unterscheidung zwischen den staatlichen und privaten Bereichen des Staatsoberhaupts, die im 17. Jahrhundert weiter präzisiert wurde, ohne dass jedoch eine endgültige Entflechtung zwischen Hof- und Landesverwaltung erreicht worden ist. Der Geheime Staatsrat war bis zu seiner endgültigen Auflösung im Jahre 1806 sowohl für staatliche Verwaltungsaufgaben als auch für die Verwaltung der Hof- und Familienangelegenheiten der Dynastie zuständig.
Im 15./16. Jahrhundert konzentrierte sich die kurfürstliche Hofhaltung auf das Schloss in Cölln an der Spree. Vor allem im Zuge der territorialen Erweiterung Brandenburgs wurden weitere Hofhaltungen für das Staatsoberhaupt, fürstliche Witwen, aber auch für nichtregierende Prinzen und Nebenlinien in Königsberg, Kleve, Potsdam und vielen anderen Orten etabliert. Mittelpunkt des Hofstaates waren der Kurfürst und die Kurfürstin, um die sich ein mehr oder minder umfangreiches Gefolge von Geheimen Räten, Sekretären, Hofmeistern, Kammerjunkern, Hofdamen, Pagen usw. scharte. Zur engsten Umgebung des Kurfürsten gehörten jene Personen, die ihm "in die Kammer" geschworen hatten; es waren dies v. a. die Geheimen Räte und die leitenden Hofbeamten. Von diesem engeren Gremium hob sich - in verschiedene Rangstufen gegliedert - die Masse der adligen "Diener" ab, die entweder ständig am Hof weilten oder aber zeitweise zu Diensten herangezogen wurden.
Zur Hofhaltung gehörte eine große Anzahl von Gesinde, Lakaien, Handwerkern, Arbeitern, Ärzten, Chirurgen, Hebammen, Erziehern, Malern, Bildhauern, Bauhandwerkern und Gartenkünstlern, Schauspielern, Sängern, Tänzern, Musikern, Wissenschaftlern, v. a. Astrologen, Mathematiker und Geographen sowie Bibliothekare. Außerdem gab es Jäger, Schlosswachen, Trabanten, Marstallpersonal und Rüstknechte und viele andere mehr. Die einzelnen Bereiche der Hofverwaltung blieben über die Jahrhunderte konstant, es änderten sich lediglich Zusammensetzung und Anzahl der Hofbedienten je nach Bedürfnissen des jeweiligen Landesfürsten. Es kam vor, dass bei Regierungsantritt eines neuen Herrschers der Hofstaat des Vorgängers, weil zu aufwendig, reduziert wurde, ebenso konnte der umgekehrte Fall eintreten. Die Hofverwaltung umfasste mehrere Bereiche: die Hofökonomie, d. h. Apotheke, Küche und Keller, Konditorei, Weißzeug-, Licht- und Möbelkammer, Silber- und Porzellankammer sowie Wäscherei, ferner Brennholzverwaltung, Rüstkammer, Marstall, Jägerei, Kunstkammer und Bildergalerie, Bibliothek, Kapelle, und später auch das Theater. Letzteres unterstand im 18. Jahrhundert dem Hofmarschall, seit 1771 einem Direktor der Schauspiele.
Die Leitung über das gesamte Hofwesen hatte der Hofmarschall. Ihm zur Seite standen der Haushofmeister und zeitweise auch ein Schlosshauptmann. Auf einer tieferen Rangstufe als Marschall und Haushofmeister stand der Hausvogt. Er sorgte für Ordnung und Sicherheit im Schloss und übte die Polizeigewalt über das Hofgesinde aus.
Die großen Hofämter oder Hofchargen wie Obermarschall, Überküchenmeister, Mundschenk, Oberstallmeister, Truchseß und Oberjägermeister waren Erb- und Ehrenämter, die mit Angehörigen des Feudaladels besetzt waren. Ihnen oblag ursprünglich die Oberaufsicht über die entsprechenden Bereiche der Hofverwaltung; später entwickelten sich diese Ämter zu bloßen Ehrenstellen, die nicht mehr mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt waren. Dafür gab es Bedienstete vom Fach, die als Küchenmeister, Silberverwahrer, Heger, Jäger und Förster, Stallmeister, Rüstmeister usw. ihre Ämter versahen.
Während im 16. Jahrhundert Hof- und Landesverwaltung noch eine Einheit bildeten, lassen sich im 17. Jahrhundert erste Ansätze einer Differenzierung erkennen. In einer von Kurfürst Johann Sigismund 1615 erlassenen Ordnung über die Organisation der Amtskammer, der Hofstaatsverwaltung und der Hofrentei wird die Hofstaatsverwaltung bereits als eigener Komplex neben der Domänen- und der Finanzverwaltung behandelt. Die unmittelbare Bearbeitung der Hofverwaltungsangelegenheiten wurden dem Schlosshauptmann, dem Küchenmeister, dem Oberschenken, dem Hauptmann des Amtes Mühlenhof, zwei Kammersekretären und einem Kammerschreiber übertragen. Die oberste Leitung lag bei der zentralen Staatsbehörde, dem Geheimen Rat.
Die Funktionen der Hofverwaltung waren bis zum Ende des 17. Jahrhunderts an einzelne Personen gebunden, die im Dienste des Kurfürsten standen. Zu einer Behördenbildung kam es erst 1699 unter dem auf höfische Repräsentation bedachten Kurfürsten Friedrich III., dem späteren König Friedrich I. Im Adressbuch für Berlin und Potsdam für das Jahr 1710 wird ein Obermarschallamt aufgeführt. Es war im Königlichen Schloss untergebracht und stand unter der Leitung des Oberhofmarschalls Reichsgraf zu Sayn-Wittgenstein. Weiterhin gehörten dem Obermarschallamt an: der Hofmarschall, der Oberschenk, zwei geheime Hofkammerräte - die hauptamtlich in der Geheimen Hofkammer, einer zentralen Finanzbehörde, tätig waren - ein Hofstaatskommissar, ein Hofstaatskontrolleur, ein Hofstaatssekretär sowie ein Hofkonferenz-Kammerdiener und Livreeverwahrer. Für damalige Zeiten ist dies eine sehr stattliche Besetzung. Aus den wenigen erhaltenen Akten des Obermarschalls geht hervor, dass sich das Amt v. a. mit Repräsentationsaufgaben befasste, dass es aber auch mit der Beschaffung und Verwaltung der nötigen finanziellen Mittel zu tun hatte. Dafür spricht auch der Umstand, dass der Obermarschall von Wittgenstein gleichzeitig Präsident der Geheimen Hofkammer und im Übrigen einer der drei verhassten "Wehe" (Wartenberg, Wartensleben, Wittgenstein) war, die während der Regierungszeit Friedrich I. auf jede erdenkliche Weise Geld aus der Bevölkerung herauspressten. Unter Friedrich Wilhelm I. (1713-1740), der ein strenges Sparsamkeitsregime einführte, verfiel das Obermarschallamt wieder. 1733 wird es letztmalig im Adresskalender verzeichnet. Auch unter Friedrich II. (1740-1786) erfolgte keine Wiederbelebung dieser Behörde. Dies hängt mit dem persönlichen Leitungsstil des Königs zusammen, der, wie bekannt, sein eigener Premier und anscheinend auch sein eigener Hofmarschall war; denn gerade in den Angelegenheiten der Hofverwaltung in allen ihren Bereichen ist die Einwirkung des Königs ganz unmittelbar zu spüren, besonders deutlich in den Bereichen des Bauwesens, der Musik und des Theaters. Aber auch die Finanzen lagen fest in der Hand Friedrichs II. Als ausführende Organe des Königlichen Willens fungierten keine hochdotierten Feudaladligen, sondern sachkundige Subalternbeamte, die das Vertrauen des Königs genossen; am bekanntesten geworden sind der Geheime Kämmerer Fredersdorff, in dessen Händen zeitweise die Oberaufsicht über die gesamte Hofverwaltung lag, und der Rentmeister und Tresorier Buchholz, der die königlichen Finanzen verwaltete.
Seit 1781 erscheint im Adresskalender eine Hofstaatsamtsregistratur (Signaturen dieser Registratur sind auf einzelnen Vorakten des späteren Oberhofmarschallamtes noch zu finden) in Verbindung mit der Hofstaatskasse, die offenbar als Sammelbecken der bei den einzelnen Hofverwaltungen anfallenden Akten gedacht war.
Friedrich Wilhelm II. gab gleich nach seinem Regierungsantritt im Jahre 1786 dem Hofmarschallamt wieder festere Formen. Es erscheint auch wieder im Adresskalender bzw. im Staatshandbuch. An der Spitze des Hofmarschallamtes stand der Hofmarschall; als Beamte werden ein Justitiar und zwei Hofstaatssekretäre aufgeführt.
Für die Hofhaltung der Königin Friederike wurde ebenfalls ein Hofmarschallamt eingerichtet, wie überhaupt im 18. Jahrhundert eine Differenzierung des preußischen Hofes in mehrere Einzelhöfe erfolgte, die unabhängig voneinander existierten, aber in verkleinertem Maßstab ähnlich organisiert waren wie der königliche Hof. Auch andere Zweige der Hofverwaltung wurden verselbständigt und als Hofbehörden etabliert. 1787 wurde in Potsdam eine besondere Verwaltung für die königliche Hofgärtnerei, bestehend aus einem Direktor und einem Garteninspektor, eingerichtet. Aus ihr ging die spätere Gartenintendantur hervor, die 1797 mit dem Hofmarschallamt vereinigt wurde.
Für die Verwaltung des Marstalls und der Rüstkammer wurde 1786 das Marstallamt gegründet. Bei Regierungsantritt Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1797 wurde der damals amtierende Hofmarschall von Massow auch zum Gartenintendanten ernannt; seitdem blieben beide Ämter bis auf gelegentliche Unterbrechungen in Personalunion verbunden. Die Gartenintendantur hat aber immer eine eigene Abteilung mit eigener Registratur und Kasse gebildet, schon deshalb, weil sie ihren Sitz nicht in Berlin, sondern in Potsdam hatte.
Die Verwaltung der Gestüte oblag dem Oberstallmeister Grafen von Lindenau als Chef der Gestüte und der Generaldirektion des Obermarstalls.
Es bestanden drei Hauptgestüte in Trakehnen, bei Neustadt an der Dosse und in Triesdorf sowie vier Landgestüte, nämlich das litauische, das westpreußische, das kurmärkische und das ansbach-bayreuthische, denen verschiedene Marställe unterstanden.
Das Hofmarschallamt nahm auch nach der Flucht des Hofes nach Ostpreußen im Katastrophenjahr 1806 und während der französischen Besatzungszeit in beschränktem Umfang seine Aufgaben wahr. In Memel bzw. in Königsberg, wo sich der Hof von 1806-1808 aufhielt, übernahm der Hofrat Bussler, dessen Registratur erhalten ist, die Aufgaben der Hofverwaltung. Im Jahre 1810 erfuhr im Zuge der Behördenorganisation und einer konsequenten Trennung zwischen Hof- und Staatsfinanzen das Hofmarschallamt eine tiefgreifende Neugestaltung.
1.2 Finanz- und Güterverwaltung
Im 15./16. Jahrhundert wurde zwischen staatlichen und Privateinkünften des Kurfürsten noch nicht unterschieden, und über die Domänen verfügte er gleichermaßen in seiner Eigenschaft als Landes- wie als Grundherr. Die Einkünfte der Territorialfürsten wurden im Wesentlichen aus drei Quellen gespeist: den Regalien, den Domänen und den Landsteuern. Da die Bewilligung von Steuern und deren Verwendung bis ins 17./18. Jahrhundert von der Zustimmung und Kontrolle der Landstände abhängig war, suchten die Landesfürsten Mittel und Wege, um sich bei der Erschließung neuer Geldquellen von dem Mitspracherecht der Stände unabhängig zu machen, indem sie einen bestimmten Anteil der einkommenden Geldsummen zu ihrer freien Verfügung von den allgemeinen staatlichen Einkünften isolierten.
Freier konnte der Kurfürst mit den Domäneneinkünften verfahren. Als größter Grundbesitzer des Landes konnte noch im 15./16. Jahrhundert der Kurfürst frei über den Domänenbesitz schalten und walten. Es herrschte die Naturalwirtschaft vor, der Hof bezog viele notwendige Produkte unmittelbar von den kurfürstlichen Ämtern. Mittelpunkt der kurfürstlichen Naturalwirtschaft war das Amt Mühlenhof bei Berlin. Es war Wirtschaftshof für die Versorgung von Küche, Keller und Marstall, hier flossen die Einkünfte aus den Domänenämtern zusammen und wurden die Bestimmungen über ihre Verwendung und Verteilung getroffen. Der Amtmann von Mühlenhof wirkte auch bei der Abnahme der Amtsrechnungen mit. Die Verwandlung des alten lässigen, naturalwirtschaftlichen Administrationssystems, bei dem kaum Überschüsse zu erzielen waren, in ein modernes geldwirtschaftliches Pachtsystem ging sehr langsam vonstatten. Marksteine in dieser Entwicklung waren die Begründung der Amtskammer im Jahre 1615 und die Einrichtung der Geheimen Hofkammer, einer kollegialischen Zentralbehörde für die Domänenverwaltung in allen Provinzen im Jahre 1689, deren geistiger Urheber Dodo Freiherr von Knyphausen war. Diese Behörde verfiel jedoch bald wieder, da ihr Präsident Knyphausen in den Sturz des Ministers von Danckelmann verwickelt war. Sie wurde ersetzt durch das Oberdomänendirektorium unter der Leitung des Oberkämmerers Graf Kolbe Wartenberg, der in unverantwortlicher Weise in den Domänen eine unerschöpfliche Finanzquelle sah, ohne etwas für ihre Erhaltung zu tun. Eine den Anforderungen entsprechende Domänenverwaltung wurde bekanntlich erst durch die Gründung des Generaldirektoriums im Jahre 1723 erzielt.
Eng mit der Hofverwaltung war das Hofkassenwesen verbunden. Bereits unter Kurfürst Joachim II. wurde aus der Kammer, der ältesten brandenburgischen Finanzbehörde, die Hofrentei ausgesondert, deren Aufgabe die Verwaltung der zum Unterhalt des Hofes bestimmten Gelder war. An der Spitze der Hofrentei stand der Rentmeister als Chef der kurfürstlichen Finanzverwaltung. Er hatte alle Geldeinnahmen des Kurfürsten zu vereinnahmen, zu berechnen und vierteljährlich an die Kammer abzuführen. Ihm oblagen u. a. auch die Aufstellung der Tages- und der Wochenrechnungen für die kurfürstliche Hofhaltung und die Prüfung der Amtsrechnungen. Mit der Ernennung des Amtsrates für die Prüfung der Amtsrechnungen und die Visitation der Ämter wurde erstmalig ein fester Beamter für die Domänensachen bestimmt. Der 1615 für die Domänenverwaltung gegründeten Amtskammer wurden auch die Hofrentei und die Hofökonomie unterstellt. 1673 wurde von der Hofrentei die Hofstaatskasse abgezweigt, die ausschließlich die Kosten für die Hofhaltung und den Hofstaat zu bestreiten hatte. Während die Hofrentei 1710 aufgelöst wurde, bestand die Hofstaatskasse bis 1808. Sie unterstand dem Hofmarschall; die eigentlichen Verwaltungsaufgaben erledigten der Tresorier als leitender Beamter sowie mehrere Hofräte, Kassierer und Sekretäre.
Neben den o. g. Kassen entstanden im 17. Jahrhundert die sog. Schatulleinrichtungen der Landesherren, über die diese frei verfügen konnten. Diese freiverfügbaren Fonds waren ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Durchsetzung einer absolutistischen Herrschaft in Brandenburg-Preußen, der sich nur gegen die ständische Mitregierung entfalten konnte. Die Schatullgelder sind nach Art und Umfang, auch nach der Verwendung, die sie fanden, vielfachen Wandlungen unterworfen gewesen und hingen naturgemäß von den Regierungszielen, den Bedürfnissen und Interessen der jeweiligen Monarchen ab. Die Begriffe "Schatulle" bzw. "Schatullgelder" kamen erstmalig während der Regierungszeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. (1640-1688) auf. Ihm war es gelungen, beträchtliche Teile der Kammereinkünfte, darunter die gesamten Erträge der Forsten, unter seine Verfügungsgewalt zu bringen. Die Verwaltung der Schatullgelder oblag dem Kämmerer des Kurfürsten, der eine besondere Vertrauensstellung genoss. Von Anfang an bestand das Bestreben, die Schatulleinkünfte zu vermehren. Dies geschah durch Ankauf von Grundbesitz, den sog. Schatullgütern, deren Erträge die privaten Kassen des Landesherren füllten. Unter dem Kurfürsten und späteren König Friedrich I. wurden die Schatulleinkünfte bedeutend gesteigert.
Der Erwerb der preußischen Königskrone, politische Ambitionen und ein unangemessener höfischer Luxus verschlangen Unsummen. Die Schatulle wurde auch nicht mehr von einem Subalternbeamten, sondern seit 1697 von dem Oberkämmerer Graf Kolbe von Wartenberg höchstpersönlich verwaltet. Alle Güter, die der Kurfürst als Kurprinz besessen hatte, alle wieder- oder neuerworbenen Besitzungen, die Erträge aus der Vererbpachtung der Domänen sowie die Einkünfte aus dem Münz- und Postregal gelangten unter die unmittelbare, unkontrollierte Verfügungsgewalt des Landesherren. Die Einnahme der Schatulleinkünfte besorgte der "Generalempfänger aller Staatseinkünfte", der Geheime Rat Kraut, der sie in einer Generalschatullkasse zu sammeln hatte, die ihrerseits die landesherrliche Schatulle mit den erforderlichen Mitteln versorgte. Die Schatulleinnahmen hat Friedrich I. zum größten Teil für persönliche Zwecke, v. a. für den Ankauf von Juwelen und Kunstwerken, verbraucht.
Der Nachfolger Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., reduzierte den höfischen Aufwand auf ein vernünftiges Maß. Er brauchte keine Schatulle mit einem jährlichen Einkommen von einer halben Million Talern. Schatullverwaltung und Schatullkasse wurden aufgehoben. Da aber der König auf einen gewissen frei verfügbaren Fonds nicht verzichten konnte, wurde die Festlegung getroffen, jährlich 52.000 Taler aus der Generalkasse für die Domäneneinkünfte in monatlichen Raten dem König für persönliche Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Diese Gelder, zu denen noch andere Einkünfte aus Kapitalien, Leibrenten, der Gage des Königs als Oberst eines holländischen Regiments sowie aus dem Verkauf von Wildbret von den Hofjagden kamen, bildeten den Grundstock für die sog. Handgeldereinrichtung, die bis 1820 fortbestanden hat, wobei sich freilich die Beträge unter den Nachfolgern erhöhten.
Friedrich Wilhelm I. ließ auch die Schatullgüter aufheben und vereinigte sie mit den Staatsdomänen. Einige Schwierigkeiten bereitete die Verstaatlichung der bisher zur Schatulle gehörigen Forstverwaltung und Jägerei. 1717 erfolgte jedoch die endgültige Vereinigung der Forst- und Jagdverwaltung mit der Domänenverwaltung. Es wurde erstmalig eine korrekte Unterscheidung zwischen Staats- und Privatfinanzen, zwischen Staats- und Familienbesitz angestrebt. Trotz oder wegen seiner vergleichsweise bescheidenen Ansprüche ist es Friedrich Wilhelm I. gelungen, aus "Ersparnissen" (wie er es selbst betont hat) bei den Handgeldern bedeutenden Grundbesitz zu erwerben, den er später zur Apaganierung seiner drei nachgeborenen Söhne verwendete. Diese Güter bildeten den Grundstock für den später so bedeutenden Familienbesitz der Hohenzollern. Sie waren aber keine Schatullgüter, sondern erhielten den juristischen Status eines Hausfideikommisses, d. h. sie waren unteilbar und unveräußerlich und fielen beim Aussterben der Nebenlinien an die Hauptlinie zurück. Die Hausfideikommissgüter wurden von Prinzlichen Domänenkammern verwaltet, die ihrerseits, genau wie die staatlichen Kriegs- und Domänenkammern, dem Generaldirektorium unterstanden. Daneben übte aber auch das 1713 errichtete Zivilkabinett des Königs gewisse Aufsichtspflichten aus.
König Friedrich II. übernahm zunächst die Finanzeinrichtungen seines Vaters im Wesentlichen unverändert. Seine persönlichen Einkünfte bestanden aus den von Friedrich Wilhelm I. festgesetzten 52.000 Talern zuzüglich 20.000 Talern Reisegelder. Dazu kamen die unverminderten Einkünfte aus der Kronprinzenzeit und seit 1741 5.000 Taler Einnahme aus der sog. Biegenschen Amtskasse. Daneben entwickelte Friedrich II. aber das System der Dispositionsgelder, d. h. er behielt sich einen gewissen Anteil aus den Einkünften der Staatskassen zur freien Verfügung vor, auch alle neuerschlossenen, teilweise nicht unbeträchtlichen Ressourcen flossen von vornherein zur Disposition des Königs. Diese Gelder wurden zwar an den Rendanten der Hofstaatskasse eingezahlt, jedoch nicht von dieser Kasse vereinnahmt. Eine weitere Methode des Königs zur Vergrößerung des Dispositionsfonds bestand darin, Kassen von den ihnen auferlegten Besoldungs- und Pensionszahlungen auch dann nicht zu befreien, wenn der Empfänger bereits verstorben war. Diese außerhalb der Legalität erworbenen Gelder behielt sich der König ebenfalls zur freien Verfügung vor. Die durch die genannten und viele andere Zuflüsse bewirkte Vergrößerung der Dispositionsmittel des Königs hätte im Prinzip eine eigene Kasseneinrichtung erforderlich gemacht, die jedoch aus Geheimhaltungsgründen verschoben wurde. Jahrelang besorgte die Einnahme und Ausgabe der königlichen Dispositionsgelder der Hofstaatskassenrendant und Tresorier Buchholz unter alleiniger Aufsicht des Königs im Nebenamt. Erst um 1780 kam die Bezeichnung "Königliche Dispositionskasse" in Gebrauch. Eine Eigenart König Friedrichs II., der neben vielen anderen Funktionen auch sein eigener Finanzminister war, kommt in der vorhandenen Überlieferung zum Ausdruck. Er schöpfte nicht aus der Gesamtheit seines Dispositionsfonds, sondern verteilt das Geld auf verschiedene Schatullen oder Geldbehältnisse (die "grüne", die "rote" Schatulle, der "kleine Tresor" u. a.), aus denen ganz bestimmte Ausgaben bezahlt wurden. Diese Methode setzte eine allgegenwärtige Präsenz, niemals erlahmende Aufmerksamkeit und ständigen Überblick des Monarchen einerseits und unbedingt zuverlässige und treue Diener andererseits voraus und ließ sich natürlich unter den Nachfolgern Friedrichs II. nicht aufrechterhalten.
Unter König Friedrich Wilhelm II. wurde für persönliche Bedürfnisse und kleinere Ausgaben die Handgeldeinrichtung beibehalten. Daneben bezog der König weiterhin beträchtliche Summen aus der Dispositionskasse. Zur Aufrechterhaltung einer aufwendigen und komplizierten Mätressenwirtschaft und morganatischer Verbindungen, denen zahlreiche Nachkommen entsprossen, die standesgemäß versorgt werden wollten, wurde die Schatulleinrichtung, wie sie unter König Friedrich I. üblich gewesen war, in gewissem Umfang wiederhergestellt. Verschiedene Güterkomplexe, so die Herrschaften Wusterhausen (diese hatte Friedrich Wilhelm II. als Kronprinz besessen), Schwedt (diese war nach Aussterben der Markgrafen wieder an den König zurückgefallen), die Schwedter Prinzessinnengüter und später weitere neu erworbene Güter im Netzedistrikt und in der Neumark wurden zu Schatullherrschaften oder -gütern deklariert. Ihre Einkünfte flossen in vollem Umfang in die Handgelderkasse, für die allmählich wieder die Bezeichnung Schatulle in Gebrauch kam. Die Verwaltung der Schatulle oblag dem Geheimen Kammerer Ritz, einem engen Vertrauten des Königs.
Unter dem wesentlich sparsameren und haushälterischenen König Friedrich Wilhelm III. blieben Schatulle, Hofstaats- und Dispositionskasse weiter bestehen, wurden aber in ihren Bezügen erheblich eingeschränkt. Ein Teil der Schatullgüter wurde wieder dem staatlichen Domänenbesitz einverleibt. Die Einkünfte aus der Dispositionskasse wurden verstärkt staatlichen Zwecken zugeführt und ihre Rechnungsführung der Revision der Oberrechenkammer unterworfen.
Die alten Kassen- und Schatulleinrichtungen des absolutistischen preußischen Staates endeten mit dem Zusammenbruch Preußens im Jahre 1806. Im Zuge der Neuordnung des Staatswesens durch Stein und Hardenberg erfolgte eine völlig neue Regelung der Einkünfte des Königs und ihrer Verwaltung durch die Bildung des Kronfideikommissfonds, dessen Verwaltung dem Hausministerium übertragen wurde.
1.3 Hofbaubehörden
Das Hofbauwesen unterstand im 17. Jahrhundert dem Geheimen Rat. Seit König Friedrich I. gab es ein Bauamt, das dem Namen nach bis zur Reformzeit fortbestand. Das Adressbuch von 1709 nennt Johann Friedrich Eosander gen. Göthe als Behördenchef und Johann Heinrich Behr als Baudirektor. 1726 erscheint ein Bauamt bei dem "Festungs- und der Königlichen Residentzien Bau", dessen Chef der Oberbaudirektor Philipp Gerlach war und zu dem auch eine Hofbaukasse gehörte.
In die Regierungszeit Friedrichs II. fällt die Begründung der "Baucomptoirs" in Berlin und Potsdam; auf sie stützte sich der König bei der Verwirklichung seiner großen Bauvorhaben. Gegenüber der Wirksamkeit dieser Behörden trat das alte Bauamt in den Hintergrund, blieb aber weiter bestehen.
Seit 1786 trat neben das Bauamt die königliche Oberhofbauamtsdirektion unter der Leitung des Oberhofbauamtsdirektors Johann Christoph von Woellner, dem das Oberhofbauamt in Berlin und das Hofbauamt in Potsdam (ehem. Baucomptoir) unterstanden. Gleichzeitig wurde in Potsdam eine Verwaltung für die königliche Hofgärtnerei organisiert mit einem Direktor (Manger) an der Spitze und einem Garteninspektor.
Als Baugerichtsinstanz existiert seit 1693 die Baukommission, auch Baugericht genannt. Ihre Mitglieder werden bis 1742 als Bauräte bezeichnet. Die Baukommission ressortierte seit 1723 vom 2. Departement des Generaldirektoriums.
1806 existierten folgende Baubehörden: Oberhofbauamt, Oberhofbauamtkasse, Oberhofbauamtsgericht und Hofbauamt in Potsdam. Sie rangieren alle unter den Hofbehörden. Hof- und Staatsbauten waren noch nicht getrennt. Diese Trennung erfolgte erst in der Reformzeit. 1810 wurde das Hofbauwesen ein Ressort des Hofmarschallamtes.
2. Bestandsgeschichte
2.1. Bestandsbildung und Bestandsergänzung im Brandenburg-Preußischen Hausarchiv (BPH)
Solange die Angelegenheiten der Hof- und Güterverwaltung von der kurfürstlichen Kanzlei bzw. vom Geheimen Rat bearbeitet wurden, sind die darüber geführten Akten an das Geheime Archiv abgegeben worden. Im Gegensatz zu den Familiensachen, die, da sie der Geheimhaltung unterlagen, bereits seit dem Ende des 17. Jahrhunderts gesondert behandelt und in das Geheime Kabinettsarchiv überführt wurden.
Im Geheimen Archiv wurden die Akten über die Hof- und Güterangelegenheiten auf verschiedene Pertinenzreposituren verteilt. Das 1852 gegründete Brandenburg-Preußische Hausarchiv, dessen Zuständigkeit für die gesamte Materie der Haus-, Familien-, Hof- und Gütersachen der Hohenzollern bereits in einer Kabinettsorder vom Februar 1848 festgestellt worden war, stützte sich bei der Bildung seiner Bestände zunächst auf die im Geheimen Staats- und Kabinettsarchiv verwahrten einschlägigen Fonds. Als besondere Fundgrube für die Berliner Hofgeschichte im engeren Sinn erwies sich die Rep. 9 Allgemeine Verwaltung. Material über die Hofhaltungen in Königsberg und Kleve fand sich in den Rep. 7 Preußen und 34 Kleve, Mark, Ravensberg und Niederlande. Durch Aussonderung der Akten der Nebenlinien der brandenburg-preußischen Hohenzollern wurden die Konvolute Brandenburg-Preußen in Rep. 11 Auswärtige Beziehungen fast gänzlich ausgehöhlt. Wie bereits in der Institutionsgeschichte geschildert, entwickelten sich seit dem Ende des 17. Jahrhundert vom Geheimen Rat unabhängige Hofbehörden, v. a. auf dem Gebiet der Hofverwaltung (Hofmarschallamt), des Hofkassenwesens (Hofkassen) und des Bauwesens (Hofbaubehörden), die ihre Akten nicht mehr an das Geheime Archiv abgaben, sondern eigene Registraturen unterhielten, die, wenn sie im laufenden Geschäftsverkehr nicht mehr benötigt wurden, zu reponierten Registraturen formiert und an mehr oder weniger geeigneten Stellen aufbewahrt wurden. Es ist zu vermuten, dass bei diesen reponierten Registraturen durch Kassationen, unsachgemäße Aufbewahrung und nachlässige Behandlung erhebliche Verluste eingetreten sind, deren Ausmaß nicht mehr feststellbar ist, da keinerlei Verzeichnisse und Registraturhilfsmittel bekannt sind. Als Relikt einer Registratur des älteren Hofmarschallamtes ist die sog. Amtsregistratur noch erkennbar.
Zu der Zersplitterung und Lückenhaftigkeit der Überlieferung hat sicher auch die sehr praktizistische Behandlung aller Zweige der Hofverwaltung während der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II. beigetragen, durch die Ansätze der Behördenbildung unter Friedrich I. wieder rückgängig gemacht wurden.
Das Schriftgut der Hofverwaltungen, der Hofbeamten, der Hofbaubehörden und teilweise auch der Hofkassen des 18. Jahrhunderts scheint zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Schloss Bellevue gebracht worden zu sein. Von dort aus wurde es 1880 durch Verfügung des Ministeriums des Königlichen Hauses an das Hausarchiv abgegeben, das mit dieser Ablieferung eine wertvolle und umfangreiche Ergänzung seiner Bestände erhielt.
Weitere nennenswerte Bestandsergänzungen erhielt das Hausarchiv durch den Erwerb bzw. die Zuweisung von Kabinettspapieren, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht in die Kabinettsregistratur gelangten, sondern über "Nachlässe" von Kabinettsbeamten und Herrschern in das Hausarchiv kamen bzw. dort ausgesondert wurden. Da das Hausarchiv nicht nur Auslesearchiv, sondern auch zuständiges Archiv für die nach der Reformzeit neu entstandenen und reorganisierten Hofbehörden sowie für die Mitglieder des königlichen Hauses war, konnte es seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts eine planmäßige Erwerbs- und Bestandsergänzungspolitik betreiben. Von der 1880 erfolgten Bellevue-Ablieferung war bereits die Rede. Vorangegangen war eine Ablieferung des Haus- und Staatsarchivs in Zerbst von Akten aus der Güterverwaltung des Markgrafen Karl von Brandenburg-Schwedt; es folgten 1892 Ablieferungen von Rechnungen und Verwaltungsakten älterer Hofkassen seitens der Kronkasse, 1894, 1904 und 1928 von Rechnungen der Regierungshauptkassen in Köln, Koblenz und Düsseldorf über die Verwaltung der in ihren Bereichen gelegenen Hohenzollernschlösser, die von der Oberrechnungskammer und 1917 von umfangreichen Aktenbeständen der Prinzlichen Domänenkammern, die von der Hofkammer der königlichen Familiengüter abgegeben wurden. 1925 erfolgte noch einmal eine Abgabe eines größeren Bestandes älterer Inventare von Schlössern und Gemäldegalerien, der bisher im Schloss Monbijou aufbewahrt wurde, an das Hausarchiv.
Daneben gaben das Geheime Zivilkabinett, das Ministerium des Königlichen Hauses und andere Hofbehörden aus dem Zuständigkeitsbereich bereits laufend Akten an das Hausarchiv ab. Ergänzt wurden diese Erwerbungen durch Ankäufe und Geschenke.
Aus all den genannten Archivaliengruppen, von denen hier nur die wichtigsten aufgezählt werden konnten, wurden im Hausarchiv Pertinenzreposituren gebildet. Die Hofangelegenheiten im engeren Sinne sowie die Güterverwaltung befanden sich v. a. in den Rep. 7 Zeremoniell, Rep. 8 Hofchargen sowie Rep. 10 Hoflieferanten und Hofprädikate bis Rep. 24 Ehrenvorrechte und Personalia des Hohenzollernhauses. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Materie wurde in den Personalpertinenzreposituren 25 bis 60 und 71 untergebracht, besonders wenn sie die Hof- und Güterverwaltung von Kronprinzen aus der Zeit vor dem Regierungsantritt, von nichtregierenden Prinzen und von fürstlichen Gemahlinnen und Witwen betraf.
Die Bestände wurden im Hausarchiv durch Findkarteien erschlossen. Im Jahre 1943 wurden die Sachreposituren 1 bis 9 zusammen mit anderen Beständen des Hausarchivs im Schloss Charlottenburg durch Kriegseinwirkung vernichtet. Die Sachreposituren 10 bis 24 und die Personalreposituren waren zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelagert und entgingen deshalb der Zerstörung.
2.2 Bestandsbildung und Bestandsabgrenzung im Zentralen Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg
In den Jahren 1949 bis 1959 gelangten die Bestände des ehem. Brandenburg-Preußischen Hausarchivs in mehreren Etappen in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Dienststelle Merseburg. Im Zuge der 1967 beschlossenen und begonnenen Auflösung des Hausarchivs wurde zunächst das Schriftgut der Zeit nach 1807 (nach damaliger marxistisch-leninistischer Geschichtsauffassung der kapitalistischen Gesellschaftsepoche) aus den Pertinenzreposituren herausgelöst und nach dem Provenienzprinzip mit bereits vorhandenen Beständen vereinigt oder als neue Bestände aufgestellt bzw. an die zuständigen Archive abgegeben.
Ein weiterer Schritt, der bereits das Schriftgut der Zeit vor 1807 (nach damaliger marxistisch-leninistischer Geschichtsauffassung der feudalistischen Gesellschaftsepoche) betraf, bestand in der Aussonderung von Akten des Generaldirektoriums und der Einordnung in die entsprechenden Bestände sowie in der Herauslösung des Schriftgutes der Prinzlichen Domänenkammern und ihrer Formierung als eigener Bestand Rep. 133.
Der Rest, der sich insbesondere aus Schriftgut der kurfürstlichen Kanzlei, des Geheimen Rates, der Hofbehörden, des Geheimen Zivilkabinetts und der Hof- und Kabinettsbeamten zusammensetzt, wurde zu dem Pertinenzbestand Rep. 36 Hof- und Güterverwaltung formiert. Er enthält das gesamte, nach den Abgrenzungen in den Sachreposituren 10 bis 24 vorhanden gewesene einschlägige Schriftgut der Epoche vor 1808. Auf eine Aussonderung der entsprechenden Akten aus den Personalreposituren des Hausarchivs wurde verzichtet, da nach einem Beschluss vom 29.3.1983 diese Bestände aus verschiedenen schwerwiegenden Gründen unangetastet bleiben sollten.
Die Akten wurden in den Jahren 1984 und 1985 von der Diplomarchivarin Dr. E. Schwarze und von den Archivaren H. Schenk und B. Ehrentraut am Bestand einfach verzeichnet und nach einem sachthematischen aufgebauten Ordnungsschema geordnet.
Im Zuge der Bearbeitung der Rep. 87 A Obermarschallamt bzw. Gestütsverwaltung (1776-1860), wurden die vor 1806/07 entstandenen Akten ausgesondert und im Jahre 1990 von der Archivarin B. Ehrentraut einfach verzeichnet und in die Rep. 36, Gruppe 8, Rüstkammer, Marstall und Gestüte, eingefügt. Es handelt sich um 191 Akteneinheiten aus dem Zeitraum von 1763 bis 1806.
Nachtrag:
Das Schreiben des vorliegenden Findbuches erfolgte durch die Schreibkräfte J. Bunk und P. Bergert in den Jahren 1991 bzw. 1992/93. Zuvor wurde die Findkartei durch die Diplomarchivarin Dr. M. Kohnke einer nochmaligen redaktionellen Überarbeitung unterzogen, wobei jedoch eine völlige Vereinheitlichung der Aktentitel sowie der Registratur- und der alten Archivsignaturen und der Provenienzangaben nicht erreicht werden konnte.
Die Findbucheinleitung verfasste in Merseburg 1986 bzw. 1991 die Diplomarchivarin Dr. E. Schwarze und wurde 2012 durch Diplomarchivarin Frau Klare überarbeitet.
Laufzeit: 1468, 1518-1818, 1870
Literaturauswahl:
- Übersicht über die Bestände des Brandenburg-Preußischen Hausarchiv zu Berlin-Charlottenburg (= Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung Heft 27), Leipzig 1936
- Udo Dräger, Joachim Lehmann: Zur Geschichte und Auflösung des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs, in: Archivmitteilungen 19 (1969), S. 230-237
- Meta Kohnke, Joachim Lehmann, Heinrich Waldmann: Fragen der Bestandsabgrenzung und Bestandsbildung in der Historischen Abteilung II des Deutschen Zentralarchivs, in: Archivmitteilungen 5 (1973), S. 172-187
- Georg Schuster (Hrsg.): Geschichte des Preußischen Hofes, Berlin 1912 ff.
- Bahl, Peter: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Beiheft 8). Köln, Weimar, Wien 2001
Letzte vergebene Nummer:
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: GStA PK, I. HA Geheimer Rat, Rep. 36 Hof- und Güterverwaltung, Nr. ...
Der Bestand ist wie folgt zu bestellen: I. HA Rep. 36 Nr.
Der Bestand liegt im Außenmagazin und ist mit gelben Leihscheinen zu bestellen.
(Klare), März 2012
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36
- Reference number of holding
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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA GR, Rep. 36
- Extent
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Umfang: 52 lfm; Angaben zum Umfang: 52 lfm
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Tektonik >> HAUS UND HOF DER HOHENZOLLERN >> Haus- und Hofstaatsverwaltung >> Hofstaatsbehörden
- Date of creation of holding
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Laufzeit: 1468, 1518 - 1818, 1870
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
28.03.2023, 8:52 AM CEST
Data provider
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- Laufzeit: 1468, 1518 - 1818, 1870