Archivale

Eingemeindung von Herrnsheim, Horchheim, Leiselheim und Weinsheim nach Worms

Enthält: u.a. organisatorische Regelungen (u. a. unmittelbare Übermittlung der Dienstpost an die jeweiligen Standesämter und Ortsgerichte der eingemeindeten Orte); Abordnung der Verwaltungssekretärs Wilhelm Metzler zur Unterstützung der Ortsvorsteher bei den Verwaltungsaufgaben (Juli 1942); Rundverfügungen des Oberbürgermeisters, Organisatorisches, zum Geschäftsgang, zum Dienstbetrieb; Überlieferungen der einzelnen Gemeindekassen, jeweils mit Niederschriften; Bekanntmachung über die Eingemeindungen zur Veröffentlichung in der Presse; Mitteilung an den Deutschen Gemeindetag (mit Angabe der neuen Bevölkerungszahl nach Stand der Volkszählung vom 17.05.1939: 58748)

Darin: eingeklebte Vermerke im Akteninnendeckel betr. Veröffentlichung des Erlasses des Reichsstatthalters vom 23.12.1941 über die Eingemeindung der Gemeinden im hessischen Regierungsblatt Nr. 1 vom 22.02.1942, s.4 sowie Notiz (gez. Bergmann), dass Direktor Umhauer das Schreiben des Landratsamtes in Besitz habe betr. Übernahme der Akten, die sich auf die eingemeindeten Orte beziehen und zu den gegenwärtigen Akten gehört; General Anzeiger der Stadt Frankfurt am Main vom 14.04.1942 (Nr. 86) mit Bericht über die Eingemeindungen in der Nibelungenstadt Worms; Wormser Tageszeitung vom 31.03.1942 (Nr. 89)

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Worms, 005/1, 04289

Kontext
005/1 - Stadtverwaltung Worms (1815-1945), Akten >> XV. Gemeindeangelegenheiten >> XV.01. Gemeindeverfassung >> XV.01.b. Stadtgebiet
Bestand
005/1 - Stadtverwaltung Worms (1815-1945), Akten

Laufzeit
1941-1943

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Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1941-1943

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