Archivale

Stuttgart, Stadt: Errichtung einer vierten Apotheke

Dem Apotheker Weiler zu Neuffen wird am 7. November 1708, gegen die Protestation der 3 Stadtapotheker Wölfling und Comp., Reinöhl und Ottmann zu Stuttgart und das sie unterstützende Gutachten der Leibärzte, die Aufrichtung einer vierten Apotheke (officii), unter Exemtion von allen bürgerlichen Bürden (oneribus) von Steuern, Zoll und Akzisen, auf ein Jahr erlaubt und ihm dazu ein Platz im sogenannten Bürgerhaus eingeräumt. Auf sein bald darauf erfolgtes Absterben erging aber die Resolution vom 24. Mai 1709, dass die 3 Apotheker nunmehr bei dem bisherigen Herkommen (numerus ternarius) manuteniert werden sollen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 II Bü 200
Umfang
Qu 1-9

Kontext
Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart >> Stuttgart, Stadt und Amt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 II Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart

Indexbegriff Person
Ottmann, Johann Philipp; Stadtapotheker
Reinöhl; Stadtapotheker
Weiler; Apotheker
Wölfling; Stadtapotheker
Indexbegriff Ort
Neuffen ES

Laufzeit
1708-1709

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1708-1709

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