Archivale
Stuttgart, Stadt: Errichtung einer vierten Apotheke
Dem Apotheker Weiler zu Neuffen wird am 7. November 1708, gegen die Protestation der 3 Stadtapotheker Wölfling und Comp., Reinöhl und Ottmann zu Stuttgart und das sie unterstützende Gutachten der Leibärzte, die Aufrichtung einer vierten Apotheke (officii), unter Exemtion von allen bürgerlichen Bürden (oneribus) von Steuern, Zoll und Akzisen, auf ein Jahr erlaubt und ihm dazu ein Platz im sogenannten Bürgerhaus eingeräumt. Auf sein bald darauf erfolgtes Absterben erging aber die Resolution vom 24. Mai 1709, dass die 3 Apotheker nunmehr bei dem bisherigen Herkommen (numerus ternarius) manuteniert werden sollen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 II Bü 200
- Umfang
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Qu 1-9
- Kontext
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Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart >> Stuttgart, Stadt und Amt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 II Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart
- Indexbegriff Person
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Ottmann, Johann Philipp; Stadtapotheker
Reinöhl; Stadtapotheker
Weiler; Apotheker
Wölfling; Stadtapotheker
- Indexbegriff Ort
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Neuffen ES
- Laufzeit
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1708-1709
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1708-1709