Bestand
Kurfürstentum Pfalz und Fürstentum Simmern (Bestand)
Form und Inhalt: Vom Kurfürstentum Pfalz (oder kurz: der Kurpfalz) im eigentlichen Sinne kann erst ab 1257/73 gesprochen werden: Damals bildete sich das Kollegium der sieben Kurfürsten, die künftig ausschließlich das Recht besaßen, den deutschen König (und damit den Anwärter auf die Kaiserkrone) zu wählen. Diesem ausgewählten Kreis der höchsten Würdenträger im Reich nach dem König gehörte u.a. der Pfalzgraf bei Rhein an. Sein Amt lässt sich in ungebrochener Folge seit 989 nachweisen. Der Pfalzgraf hatte sich im Verlauf des Frühmittelalters von einem Amtsträger, der verantwortlich war für die Verwaltung der Aufenthaltsorte (Pfalzen) der umherziehenden Könige, zum Vertreter des Königs in einem bestimmten Gebiet - seiner Grafschaft - entwickelt. Anfangs wechselte die Lage der Pfalzgrafschaft bei Rhein nach Lage und Entwicklung des Besitzes der Familie, die das Amt innehatte: Auf diese Weise verlagerte sie sich ab 989 vom Niederrhein allmählich nach Süden. Eine gewisse Konsolidierung lässt sich ab dem 12. Jahrhundert beobachten, als der Pfalzgraf Hermann von Stahleck (1142/43-1156) seinen Besitzschwerpunkt zwischen Rhein, Mosel und Nahe (u.a. Bacharach) ausbaute. Die nachfolgenden Pfalzgrafen behaupteten diesen Territorialbesitz und bauten ihn in erheblichem Maße weiter aus. Ein Markstein und wegweisend für die Richtung der künftigen Erwerbungen war die Regentschaft von Konrad von Staufen als Pfalzgraf bei Rhein (1156-1195): Sein Halbbruder, der König und Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190), übertrug ihm das umfangreiche Hausgut der vorigen Königsdynastie, der Salier, im Nahe- und Wormsgau. Allerdings war diese territoriale Basis noch schmal und bestand aus einzelnen, örtlichen Schwerpunkten wie Alzey, Stromberg, Bacharach mit der Burg Stahleck und wahrscheinlich Heidelberg sowie der Burg Winzingen bei Neustadt. Hinzu kamen Vogteien, d.h. auftragsweise ausgeübte Herrschaftsrechte in Gebieten, die dem Erzbischof von Trier bzw. dem Bischof von Worms als Hoheitsgebiete unterstanden (Erzstift Trier bzw. Hochstift Worms), sowie über die Abtei Lorsch. Trotz mancher Rückschläge gelang es Konrad von Staufen aufgrund der Vogteien über das Hochstift Worms und das Kloster Lorsch, auf deren Kosten ein künftiges Kernterritorium der Kurpfalz am unteren Neckar und an der Bergstraße zu erwerben. Neben dieser territorialen Basis spielten die herzogliche Stellung des Inhabers und überterritoriale Rechte wie Zoll, Geleit, Forsthoheit und das sog. Wildfangrecht eine Rolle bei der Ausbildung eines relativ geschlossenen Territoriums in dem unter Konrad grob abgesteckten geographischen Raum, der ungefähr dem Gebiet entspricht, das heute als die Pfalz bekannt ist.
Ab 1214 regierten die Wittelsbacher, die seit 1180 die Herzöge von Bayern stellten, in der Pfalzgrafschaft. Der gemeinsame Familienbesitz wurde 1329 durch den Hausvertrag von Pavia in zwei unabhängige Fürstentümer geteilt, die erst 1777 wieder vereinigt werden sollten: Die Söhne des Pfalzgrafen Rudolf I. (1294-1319), Rudolf II. (1329-1353) und Ruprecht I. (1329-1390) und der Sohn des schon 1327 verstorbenen dritten Sohnes Adolf, Ruprecht II., erhielten die Besitzungen am Rhein (Kaub, Stahlberg, Stahleck, Braunshorn, Bacharach, Diebach, Steeg, Manubach, Trechtingshausen, Rheinböllen, Fürstenberg, Reichenstein, Stromberg, Alzey, Weinheim, Wachenheim, Winzingen, Wolfsberg, Erbach, Lindenfels, Rheinhausen, Heidelberg, Wiesloch, Harfenberg, Obernheim, Landesehr, Thuron, Stein, Wersau, Neustadt, Hilsbach und Oggersheim) und den sogenannten bayerischen Nordgau (erst viel später als "Oberpfalz" bezeichnet), während die bayerischen Gebiete ihrem Onkel, dem Kaiser Ludwig IV., "dem Bayern" (Pfalzgraf 1249-1329, König 1314-1347, Kaiser ab 1328), zufielen.
Das Reichsgesetz der Goldenen Bulle bestimmte 1356, dass die Kurwürden im Reich mit dem Besitz bestimmter Länder (Kurlande) verbunden sein sollten. Diese Territorien sollten unteilbar und - außer bei den geistlichen Kurfürsten, den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier - an den erstgeborenen männlichen Nachkommen eines Kurfürsten vererbt werden. Diese Regelung betraf allerdings nur Territorien jener pfälzischen Linie, die 1356 im Besitz der Kurwürde war, aber nicht von Nebenlinien der pfälzischen Wittelsbacher regierte Gebiete.
Der besondere Status der Kurlande hatte grundlegende Bedeutung für die epochale Erbteilung der pfälzischen Wittelsbacher, die 1410 nach dem Tod des Kurfürsten Ruprecht III. (1398-1410, ab 1400 als "Ruprecht von der Pfalz" auch deutscher König) vorgenommen wurde: Damals erhielt Ludwig III. (1410-1436) die Kurwürde, die mit ihr verbundenen Kurlande u.a. mehr (Heidelberg, Amberg, Nabburg); die damit etablierte Kurlinie bestand bis 1559. Johann (1410-1443), der Bruder Ludwigs III., erhielt die restliche Oberpfalz und begründete die schon 1448 im Mannesstamm erlöschende Linie Neumarkt. Die von Otto (1410-1461) begründete Linie Mosbach, deren Territorien im Bereich von Odenwald, Bergstraße und Neckar lag, starb schon 1499 aus; daraufhin fielen 1499 sowohl ihre Territorien als auch die 1448 an Pfalz-Mosbach gefallenen Territorien von Pfalz-Neumarkt an die Kurlinie. Stephan (1410-1459) begründete die bis 1685 bestehende Linie Simmern-Zweibrücken. Deren territoriale Basis bestand aus der 1393 erworbenen Grafschaft Zweibrücken sowie aus den Besitzungen und Gerechtsamen auf dem Hunsrück - nun bezeichnet als Fürstentum Zweibrücken bzw. Fürstentum Simmern. Stephan erbte 1444 außerdem die Grafschaft Veldenz an Mosel, Nahe und Glan einschließlich der seit 1437 bestehenden veldenzischen Mitherrschaftsrechte in der Vorderen und Hinteren Grafschaft Sponheim. Die Linie Simmern-Zweibrücken spaltet sich nach dem Tod Stephans 1459 in die Linien Simmern und Zweibrücken: Stephans ältester Sohn Friedrich erbt das Fürstentum Simmern und den veldenzischen Anteil an der Grafschaft Sponheim, Ludwig (der Schwarze) das Fürstentum Zweibrücken und die Grafschaft Veldenz.
Die in der Kurpfalz regierenden Wittelsbacher konvertierten in der Mitte des 16. Jahrhunderts zur lutherischen und 1563 zur reformierten Konfession, während die bayerische Linie katholisch blieb. Sowohl die Kurpfalz als auch Bayern strebten eine Führungsrolle für ihre Konfession in den auch religiös begründeten Konflikten an, die das knappe Jahrhundert zwischen dem Augsburger Religionsfrieden (1555) und dem Westfälischen Frieden prägten (1648). Der Dreißigjährige Krieg am Ende dieses Zeitraums bedeutete für die Kurpfalz einen katastrophalen Einschnitt: Er brachte die Besetzung der linksrheinischen Pfalz durch spanische und der rechtsrheinischen Pfalz durch bayerische Truppen von 1623-1649, die mit Rekatholisierungsmaßnahmen verbunden war. Hinzu kamen das zeitweilige Exil der Herrscherfamilie und der Verlust der Kurwürde sowie der Oberpfalz an Bayern. Im Westfälischen Frieden wurde die kurpfälzische Herrscherfamilie wieder eingesetzt und durch die Schaffung einer achten Kur entschädigt.
Es handelte sich dabei um das Haus Pfalz-Simmern, das durch Erbfolge seit 1559 in der Kurpfalz regierte. Als es 1685 in männlicher Linie ausstarb, lieferte dies den offiziellen Anlass für den Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697): König Ludwig XIV. von Frankreich erhob Erbansprüche u.a. auf das Fürstentum Simmern, die Grafschaft Lautern, den kurpfälzischen Anteil an der Grafschaft Sponheim, die Stadt Oppenheim und halb Ladenburg - Territorien, die nach seiner Interpretation nicht zur Kurpfalz gehörten und darum nicht, wie diese, dem erstgeborenen männlichen Erben zustanden. Er tat dies nach außen hin im Namen seiner Schwägerin, Elisabeth Charlotte von Orléans (Liselotte von der Pfalz), einer Schwester des letzten Kurfürsten aus der Linie Pfalz-Simmern. Das Ergebnis war ein europäischer Krieg, in dessen Verlauf die französischen Truppen einen Gürtel verbrannter Erde im angrenzenden Deutschland zogen: V.a. die Pfalz sowie zahlreiche rheinische Gemeinden und Burgen wurden verwüstet. Die Zerstörungen des Heidelberger Schlosses (1689 und v.a. 1693) trugen mit dazu bei, dass die Pfälzer Kurfürsten ihre Residenz später nach Mannheim verlagerten.
Das schon mehrfach erwähnte Fürstentum Pfalz-Simmern hatte nach dem Wechsel seines Herrschers auf die Position des pfälzischen Kurfürsten 1559 zunächst unter der Herrschaft von dessen Brüdern unabhängig weiterbestanden. 1598 fiel es jedoch durch Erbgang an die Kurlinie. Aber schon 1610 wurde es als territoriale Ausstattung einer neuen Nebenlinie des kurpfälzischen Herrscherhauses wiederbelebt: Dabei wurde es um Gebiete erweitert, die zuvor zum Nebenland Pfalz-Lautern gehört hatten (Kaiserslautern, Neustadt, Böckelheim). Dieses Nebenland stand in einem konfliktgeladenen Verhältnis zur Hauptlinie, die eine Oberhoheit beanspruchte und die Länder der Nebenlinie nach deren Aussterben 1674 übernahm; sie wurden fortan in Gestalt der kurpfälzischen Oberämter Simmern und Stromberg verwaltet.
In der Kurpfalz waren nach dem Aussterben der Linie Pfalz-Simmern 1685 die aus der Linie Pfalz-Zweibrücken hervorgegangenen Herzöge von Pfalz-Neuburg zur Regierung gelangt, die bereits seit 1614 als Herzöge von Jülich und Berg am Rhein beheimatet waren. Dass sie katholisch waren, führte immer wieder zu Konflikten mit ihren Untertanen. Nach ihrem Aussterben 1742 fiel die Kurpfalz an (den ebenfalls katholischen) Karl Theodor aus der pfalz-neuburgischen Nebenlinie Pfalz-Sulzbach, der nach dem Tod des bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph am 30. Dezember 1777 auch Bayern erbte und seine Residenz nach München verlegte.
In Karl Theodors Regierungszeit (gest. 1799) fiel auch noch die Besetzung des linken Rheinufers und damit fast der ganzen Pfalz im Zuge der Kriege der Französischen Revolution 1794. Die besetzten Gebiete wurden Frankreich im Frieden von Lunéville 1801 förmlich abgetreten; der rechtsrheinische Rest der Pfalz wurde 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 größtenteils an Baden (u.a. Heidelberg und Mannheim) übereignet; kleinere Gebietsteile fielen an Hessen-Darmstadt, Nassau-Usingen und Leiningen. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Kaiserreiches und der Neuordnung der europäischen Grenzen auf dem Wiener Kongress 1815 fiel der weitaus größte Teil der ehemaligen pfälzischen Gebiete links des Rheins an Bayern, kleinere Anteile kamen an das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) und an Preußen.
Der Kern des Bestandes dürfte nach der Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich infolge der Revolutionskriege zunächst in die Archive der neuen französischen Verwaltung und über diese in das 1832 gegründete Staatsarchiv Koblenz (seit 1975: Landeshauptarchiv Koblenz) gelangt sein, wo entsprechende Unterlagen seit 1844 nachgewiesen sind. Ein dreibändiges Findbuch zu den Urkunden wurde 1867-1874 erstellt. Die Akten wurden 1917 auf der Grundlage eines älteren Verzeichnisses einheitlich erschlossen und gegliedert, wobei auch zwischenzeitlich hinzugekommene Archivalien aufgenommen wurden. Diese Findmittel bzw. deren maschinenschriftliche Abschriften wurden in die Datenbank des Landeshauptarchivs Koblenz übertragen.
Über die Hälfte der Urkunden des Bestandes behandelt Lehensbeziehungen, bei denen die Pfalzgrafen bei Rhein entweder die Belehnten sind oder - weitaus häufiger - die Position des Lehnsherrn einnahmen; die zuletzt genannten Urkunden sind in der Rubrik "Lehenhof" zusammengefasst. Neben den Urkunden, bei denen die Pfalzgrafen hingegen Lehnsempfänger sind, finden sich unter der Rubrik "Allgemein" Urkunden, die z.B. Verpfändungen, Vergleiche, Verkäufe oder Schulden zum Gegenstand haben. Die übrigen Urkunden, rund ein Drittel der Gesamtmenge, betreffen bestimmte Ämter und Ortschaften der Kurpfalz in der nördlichen Hälfte des heutigen Landes Rheinland-Pfalz (ehemalige Regierungsbezirke Koblenz und Trier). Bei den Akten und Amtsbüchern entfällt über die Hälfte der Überlieferung (rund 1400 Archivalien) auf den Bereich der Finanzverwaltung: Allein Rechnungen machen fast 25% der Akten und Amtsbücher aus, die sonstige Finanzverwaltung rund ein Drittel. Mit deutlichem Abstand folgen - in absteigender Reihenfolge, was den Umfang der Überlieferung angeht - Unterlagen zu Gemeindeangelegenheiten, Lehen, Kirche und Schule, Forst-, Jagd- und Fischereiwesen, Justiz, Mühlen und Amtsverwaltung. Während zu diesen Betreffen immerhin jeweils zwischen siebzig und zweihundertfünfzig Archivalien vorhanden sind, fällt die Überlieferung in den Bereichen Landeskultur und Landwirtschaft, Beamte, Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten und Salinenwesen sowie Krieg und Militär mit jeweils zwischen fünf und zwanzig Archivalien erheblich geringer aus.
- Bestandssignatur
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- Kontext
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Landeshauptarchiv Koblenz (Archivtektonik)
- Verwandte Bestände und Literatur
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Böhn, Georg Friedrich: Die Pfalzgrafschaft, in: Heyen, Franz-Josef (Hrsg.): Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Freiburg/Würzburg 1981, S. 31-42
Kohnle, Armin: Kleine Geschichte der Kurpfalz, Leinfelden-Echterdingen 2005
Schaab, Meinrad: Geschichte der Kurpfalz, 2 Bde, Stuttgart u.a. 1992 und 1999
Umfangreiche Bestände zur Regierung und Verwaltung jener Gebiete der Kurpfalz, die heute südlich einer Linie Bingen-Kusel im Land Rheinland-Pfalz liegen (ehemaliger Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz) - und damit zum weitaus größten Teil ihres Territoriums - verwahrt das Landesarchiv Speyer (Bestände A 1-4, 6 und 8-17). Archivalien zur Regierung und Verwaltung der rechtsrheinischen Kurpfalz befinden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe (Bestände 43, 77 und 77 Zugang 2007-64).
Der für allgemeine politische Fragen und die Beziehungen zum Reich, zu anderen Reichsständen und zum Ausland relevante Teil der kurpfälzischen Überlieferung wurde 1799 auf Anordnung des Kurfürsten Karl Theodor nach München gebracht. Er befindet sich heute im dortigen Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Ebenda befindet sich auch in der Abteilung III (Geheimes Hausarchiv) das Familienarchiv der Wittelsbacher, das nur auf Anfrage und mit der Zustimmung des Chefs des Hauses Wittelsbach benutzt werden kann.
Archivalien anderer Territorien der pfälzischen Wittelsbacher finden sich ebenfalls in mehreren Landesarchiven: So verwahren z.B. das Landeshauptarchiv Koblenz und das Landesarchiv Speyer Teile der Überlieferung von Pfalz-Zweibrücken (Bestände 24 bzw. B 2-4, 6-7 und 14). Unterlagen des Herzogtums Jülich bzw. der Herzogtümer Jülich-Berg befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz (Best. 13) und im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Rheinland. Die Überlieferung der 1444 durch Erbschaft erworbenen Grafschaft bzw. des Fürstentums Veldenz befindet sich im Landeshauptarchiv Koblenz (Best. 23). Mit dieser Erwerbung war auch eine Beteiligung an der seit 1437 von einer Erbengemeinschaft gemeinsam verwalteten Grafschaft Sponheim verbunden, deren Überlieferung sich auch im Landeshauptarchiv Koblenz befindet (Best. 33). Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die ebenfalls in Koblenz verwahrten Archivalien zur kurpfälzischen Lokalverwaltung von Simmern und Bacharach (Bestände 640 bzw. 613, vgl. zu Bacharach auch Bestand 2).
- Bestandslaufzeit
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1784 Urkunden: 1189-1792; 2617 Akten: 1200-[1810] (61,52 Rgm)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.04.2025, 13:23 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1784 Urkunden: 1189-1792; 2617 Akten: 1200-[1810] (61,52 Rgm)