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Eingabe einiger Metzger an den Magistrat zu Reuttlingen

Regest: Die Gesuchsteller erinnern daran, dass vor 5 Jahren ihre Mitmeister im Metzgen die Ordnung gemacht haben, dass jeder Zunftgenosse die Woche hindurch nur 1 Rind und 2 Kälber schlachten und zum Verkauf unter die Metzig bringen dürfe. Die Gesuchsteller erklären, diese Neuerung laufe schnurstracks wider das uralte Herkommen und sei nirgends üblich. Sie habe ihnen an ihrer zeitlichen Nahrung nicht geringen Abbruch getan. Sie hätten fast jederzeit viel mehr Fleisch vertreiben können. Sie hätten aber die im Stall gehabten Rinder stehen lassen oder hinaus verkaufen und andern zuschauend feiern müssen, während neben Ausbringung ihrer Haushaltungen Steuerbeitrag, Einquartierung und andere Lasten ihren Fürgang (= Fortgang) haben. Ja, es sei auch die ganze Bürgerschaft an diese Ordnung gebunden, da sie zuvor immer die Wahl in gutem Fleisch gehabt habe, jetzt aber öfters das schlechte annehmen müsse. Sie bitten daher, die erwähnte schädliche Ordnung aufzuheben.
Hans Georg Reichhardt, Peter alt Kalbfell, Matthes Rößlin, Andreas Gairing und Consorten.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2877
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Or. oder Kopie?

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1690 Mai 15

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1690 Mai 15

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