Urkunde

Gerlach, Herr zu Limburg, bekundet, dass er in der Angelegenheit, die ihm Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen einerseits und Johann v. Kazenelnbogen un...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

0
/
0

Archivaliensignatur
45
Formalbeschreibung
Ausf. Reinheim mit Sg. Kopie (14. Jh.) leicht besch., Zweite Ausf.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben 1330 uf den Palmin dach.

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerlach, Herr zu Limburg, bekundet, dass er in der Angelegenheit, die ihm Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen einerseits und Johann v. Kazenelnbogen und der Edle Ulrich v. Bickenbach für seine Enkel andererseits zur Schlichtung übertragen haben, die beiderseits zugeschickten Kundschaften wie auch Ritter, Knechte und die Schöffen von Reinheim, an die sie ihn verwiesen haben, geprüft und verhört hat. Danach gehörten die Güter um Reinheim Graf Diether und seinem Sohn, und was man dort erntete, führte man in den Hof dortselbst, der denselben gehörte; und hiervon, von den Zehnten, Höfen, Mühlen und Hübnern (hup hanerin) erhielt dann Graf Wilhelm 19 Malter Korn weniger einem Simmer. Die Herrn und Ritter haben auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Graf Wilhelm in den genannten Gütern Graf Diethers und seines Sohnes mit in Gemeinschaft saß, nämlich im Zehnten und Hof zu Überau, in der Mühle zu Reinheim, bei den Hübnern und was Graf Diether und sein Sohn dort sonst noch an Rechten hatten, so dass Graf Wilhelm daran ein näherer Erbe ist als jemand anderes, da man ihm die 19 Malter weniger einem Simmer von allen Gütern um Reinheim, die Graf Diether und seinem Sohne gehörten, verabreichte. Wegen des Streites um das Gut zu Nastätten, der Gerlach als Obermann und Lamprecht v. Schönburg von Seiten Graf Wilhelms und Frank v. Hohenstein von seiten Johanns zur Entscheidung übertragen war, haben die Herren und Ritter auf ihren Eid gewiesen und so dünkt es Gerlach auch, dass Gut und Dorf Nastätten von Diether, Graf Diethers Sohn, dem Stift zu Prüm ledig geworden ist, und wem es der Abt dann verliehen habe 1), dem solle es billigerweise vor jedem anderen gehören

Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausst. Aussteller

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rv.: 1. (14. Jh.): sune tuschen den von Katzenelnbogen und den von Bickenbach. Lympurg. 2. (um 1430): Gerlach, herr zu Lympurch. Mit besch. Sg.; Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 27v. (hiervon der Rv. 1); Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 300, Fragment (hiervon der Rv. 2) - Kopie (um 1430); Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12 fol. 147 - Drei Kopie (16. Jh.) - Koll. Kopie (16. Jh:); Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 175v; Kasseler Repertorium I S. 264 und III S. 179; 1) Vgl. Demandt Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katenelnbogen S. 229 Nr. 675

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 184; Verzeichnet: Sauer, Nass. Urkundenbuch 1927

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1330 April 1

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1330 April 1

Ähnliche Objekte (12)