- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Demnach Ein Hoch Edler, und Hoch Weiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Augspurg, aus vorgekommenen gantz besondern Beweg-Ursachen, dem Gastgeb zu denen drey Mohren allhier, Johann Peter Volck, zu Ehren der allhier befindlichen Höchsten Herrschafften, in der Wochen zweymal masquirten Bal zu halten zwar vor diesesmal erlaubet, anbey aber zu möglichster Vorkommung aller Unordnung und Unwesens, ausser anderen Beschränckungen auch diese hinzuzuthun, vor nöthig erachtet hat, daß nicht nur keine unanständige oder gar ärgerliche Masques zugelassen werden, sondern auch er Volck keinem allhiesigen Burger oder Beysitzer, ein Einlaß-Zeichen, dem Bal beyzuwohnen, zu geben sich unterstehen ... : [Decretum in Senatu, den 6. Februar. 1751]
- Published
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1751
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Last update
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12.03.2025, 4:19 PM CET
Data provider
Eberhard Karls Universität Tübingen. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Kapitel
Time of origin
- 1751