Akte

Monitorium Auseinandersetzung um Herausgabe von Akten

Kläger: (2) Dr. Johann Friedrich Rüdemann zu Gadebusch, Anwalt am Tribunal

Beklagter: Mecklenburg-Schwerinsche Justizkanzlei

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A), Johann Franz von Palthen (P)

Fallbeschreibung: Kl. hat die Kinder des Jacob Hinrich Gramm zu Gadebusch in ihrem Fall gegen den Bäcker Gramm in Wismar und die Witwe des Grevesmühlener Ratsherrn Gramm als Anwalt vor dem Tribunal vertreten. Seine ehemaligen Mandanten haben seine Rechnung angezweifelt und Bekl. gebeten, diese zu prüfen, dementsprechend ist Kl. von Bekl. aufgefordert worden, seine Handakten einzureichen. Kl. bittet um ein Monitorium an Bekl., da dies die Befugnisse des Tribunals verletzt, vor dem der Fall verhandelt wurde. Das Tribunal lehnt die Bitte am 19.09.1782 ab.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1782

Prozessbeilagen: (7) Urteil der Mecklenburg-Schwerinschen Juristzkanzlei vom 06.09.1782

Archivaliensignatur
(1) 1216
Alt-/Vorsignatur
Wismar G 141 (W G n. 141)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1782) 17.09.1782-19.09.1782

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1782) 17.09.1782-19.09.1782

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