Bestand
Amt Friedeburg (Bestand)
Bestandsgeschichte: Die Burg
Friedeburg und die dazugehörigen Besitzugnen gelangten erst gegen
Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der ostfriessichen Grafen.
Dass das Arsenal um die Burg eine eigenen Verwaltung mit einem
Drosten und einem Amtmann erhielt und in den Rang eines Amtes
erhoben wurde, war wohl nur mit der Sonderstellung der Burg als
Festung und Abschirmung gegen das benachbarte Oldenburg zu
verstehen, war es doch mit seinen nur fünf Kirchspielen das
kleinste der ostfriesischen Ämter.
Seine Grenze änderte
sich erst 1817, als das Kirchspiel Leerhafe dem Amt Wittmund
zugeschlagen wurde. Zwei Jahre später wurde das Amt - zunächst nur
provisorisch - mit dem Amt Wittmund kombiniert und einer
gemeinsamen Verwaltung mit Sitz in Wittmund unterstellt. Diese
Vereinigung - 1826 wurde aus dem Provisorium eine feste Einrichtung
- dauerts bis zum Jahre 1838, als man sich entschloß, beide Ämter
wieder zu trennen.
Der Grund für die gemeinsame
Verwaltung der beiden Ämter war ein rein fiskalischer, und zwar
Einsparung von Kosten und erst nachdem sich die Eingesessenen des
Amts Friedeburg bereit erklärt hatten, auf ihre eigenen Kosten ein
neues Amtsgebäude mit dem dazu erforderlichen Grundstück zu
erwerben, wurde diese Verbindung wieder aufgehoben und das Amt
Friedeburg als selbständige Verwaltung wieder reinstalliert. Ein
Jahr später wurde dem Amt das Patrimonialgericht (Herrlichkeit)
Gödens angegliedert, dessen Besitzer, der Graf v.Wedel, bereits
1836 auf seine Rechte als Gerichtsherr Verzicht geleistet
hatte.
Von 1836 bis 1839 wurde das Patrimonialgericht
Gödens dann von einem der hannoverschen Krone unterstellten
Gerichtsverwalter verwaltet. Im Jahre 1859 wurde das Amt Friedeburg
im Zuge der allgemeinen Ämterneuordnung im Königreich Hannovr
endgültig aufgelöst und dem Amt Wittmund angegliedert.
Die im Bestand Rep. 47 zusammengefassten Akten des Amts
Friedeburg reichen demnach bis
Bestandsgeschichte: zum 1859.
Die Zeit der Vereinigung mit Wittmund zum Amt Wittmund-Friedeburg
zwischen 1819 und 1838 findet in diesem Bestandsverzeichnis keine
Berücksichtigung, da nach der Auflösung der gemeinsamen Verwaltung,
die Registratur sofort auf beide neuen Ämter aufgeteilt
wurde.
Die Akten gelangten über das Amt bzw. das
Landratsamt und den Landkreis Wittmund in das Staatsarchiv und
waren bis zu der jetzt durchgeführten allgemeinen Neuordnung
sämtlicher Bestände der Ämter- und Landkreisebene im Staatsarchiv
Aurich in dem alten und jetzt aufgelösten Bestand Rep. 34a
(Landratsamt Wittmund) enthalten, aus dem sie nun herausgenommen
und zu einem eigenen Bestand formiert worden sind. Akten der
Kirchenkommission Friedeburg wurden hier belassen, da zwischen
dieser und der Amtsverwaltung sowohl verwaltungsmäßige als auch
personelle Verzahnungen bestanden. Einzelne Kommissionsakten
verschiedener Personen wurden ebenfalls hier belassen, sind jedoch
innerhalb des Findbuchs besonders gekennzeichnet. Gemäß dem
festgelegten Verfahren wurden Zivil-und Verwaltungsprozessakten bis
zum Jahre 1852, dem Zeitpunkt der Trennung von Justiz und
Verwaltung, aus anderen, z.B. Gerichtsbeständen, in diesen Bestand
übernommen, reine Kriminalprozesse und Hypothekenangelegenheiten
aus dieser Zeit aber dort belassen.
Grundsätzlich wurde
bei der Neuverzeichnung so verfahren, dass Aktenfaszikel, die vor
1859 entstanden und dann beim Amt Wittmund fortgeführt [worden
waren], getrennt wurden. Jedoch sind einige wenige Akten vorhanden,
bei denen es sich nicht lohnte, diese Trennung vorzunehmen, da der
Anteil der Aktenvorgänge nach 1859 an den Gesamtakten nur gering
war und die strikte Durchführung des Verfahrens nur zur Formierung
von Akten mit Einzelblättern oder wenigen Seiten geführt hätte. Das
Ordnungsschema dieses Bestandes orientiert sich an dem des
Bestandes Rep. 45 (Amt Wittmund), wobei es natürlich
Bestandsgeschichte: an
einigen Stellen verändert und den Gegebenheiten angepasst werden
musste. Es empfiehlt sich, bei Benutzung von Rep. 47 auch die
Bestandsverzeichnisse der Parallelbestände Rep. 44 (Landkreis
Wittmund) und Rep. 45 (Amt Wittmund), Rep. 5 (Preuß. Regierung
Aurich), Rep. 6 (Kriegs- und Domänenkammer Aurich) und Rep. 12
(Hannoversche Domänenkammer) heranzuziehen.
Aurich, Juni
1982 S. Pötzsch
Im Jahre 2009 wurde das
maschinengeschriebene Findbuch des Bestandes in die EDV-gestützte
Verzeichnung AIDA übertragen.
Oktober 2009
Bestandsgeschichte:
Hennings
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
-
NLA AU, Rep. 47
- Kontext
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.2 Herrlichkeiten, Ämter und Landkreise (bis 1945)
- Bestandslaufzeit
-
1641-1866
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.06.2025, 11:33 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1641-1866