Bestand
Kirchendeputation Landshut (Bestand)
Vorwort: Mit Resolution vom 17.1.1769 wurden bei den Regierungen eigene, von den Regierungen unabhängige und unmittelbar dem Geistlichen Rat in München unterstellte Kirchendeputationen errichtet. Sie dienten als Mittelbehörde zur Aufsicht über das Kirchenwesen. Diese Funktion hatten zuvor die Regierungen inne gehabt, und auch jetzt blieben beide Behörden personell eng verquickt. Die Kirchendeputation Landshut bestand aus je einem geistlichen und zwei weltlichen Räten (meist Regierungsräten in Personalunion) sowie einem Justifikationssekretär. Zusätzlich gab es noch einen Kirchendeputations-Fiskal und drei Räte bzw. Beiräte.
Schwerpunkt ihrer Arbeit bildete die Aufsicht über die Kirchen und Klöster im Allgemeinen, die Kirchen mit landesherrlichem Patronat im Besonderen. Dabei lag das Augenmerk vor allem auf Verwaltung und Finanzen, baulichen Zuständen, Streitigkeiten etc., daneben auch auf den Bereichen des Kirchenritus und der Religionsausübung und zielte neben den Pfarreien und Filialkirchen auch auf kirchliche Bruderschaften und Vereine sowie die Klöster.
Gemeinsam mit dem Geistlichen Rat, der übergeordneten Zentralbehörde, wurde die Kirchendeputation Ende 1802 aufgelöst.
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Landshut, Kirchendeputation Landshut Kirchendeputation Landshut (Rep. 201/1)
- Umfang
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1763
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> I. Ältere Bestände (Herzoglich/kurfürstlich bayerische und landständische Behörden des 16. - 18. Jahrhunderts) >> A. Behörden im Rentmeisteramt Landshut >> 1.) Mittelbehörden
- Provenienz
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Kirchendeputation Landshut (Rep. 201/1)
- Bestandslaufzeit
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1583-1803
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 09:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- BestandAkten
Beteiligte
- Kirchendeputation Landshut (Rep. 201/1)
Entstanden
- 1583-1803