Bestand

Vorstand der westfälischen Theologiestudierendenschaft (Bestand)

1. Informationen zum Vorstand des westfälischen Theologiestudierenden schaftDie westfälische Theologiestudierendenschaft (WT) besteht aus allen Theologiestudierenden der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie allen examinierten Theologinnen und Theologen in der Zeit zwischen Erster Theologischer Prüfung und dem Vorbereitungsdienst. Sie beschäftigt sich mit allen mit Fragen, die sich auf die theologische Ausbildung beziehen. Organisiert ist sie in Ortskonventen an den Hochschulorten, den Gesamtkonvent, den Vorstand der westfälischen Theologiestudierendenschaft, einen erweiterten Vorstand und eine Vollversammlung. Sitz der WT ist das Landeskirchenamt (LKA) in Bielefeld. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Zu den Aufgaben des Vorstands gehört, dass er die WT gegenüber dem LKA und der Öffentlichkeit vertritt. Ferner lädt er zu den Sitzungen des Gesamtkonvents ein, führt dessen Finanzen, koordiniert die Arbeit der WT und ihrer Organe. Er vertritt die WT im Studierendenrat Evangelischer Theologie, im Rat der Vikarinnen und Vikare sowie in allen Ausschüssen und Kommissionen. 2. Informationen zum FindbuchDer Titel der Akten, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Die 25 Aktennummern des Bestan-des sind fortlaufend vergeben worden und bilden zugleich die endgültigen Aktenum-mern. Sie sind links neben dem Aktentitel zu finden. Ganz rechts im Findbuch ist die jeweilige Laufzeit der Akte angegeben. Die Gesamtlaufzeit des Bestandes erstreckt sich über sich den Zeitraum von 1995-2006. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evan-gelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archiva-lien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für perso-nenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archi-valien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststell-bar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.73 Nr. xy (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Archiv verbleibt als De-positum im Landeskirchlichen Archiv.Bielefeld, Juli 2016

Bestandssignatur
13.73

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.07 Studierendenpfarrämter

Bestandslaufzeit
1995-2005

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1995-2005

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