Urkunde

Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau und Charlotte von Böcklin geborene von Röder schließen mit Johann David Feyhl dem Jüngeren, Bürger und Metzger zu Wasselnheim im Unterelsass, einen Akkord über die Schafweiden. Die Herrschaft erlaubt Feyhl, sechs Jahre lang, von 1778 bis 1783, von den ihm gehörigen Schafen jährlich 200 Tiere oder mehr von Georgi bis Martini, eventuell auch bereits im Februar oder März, durch seinen Schäfer auf die hiesigen Brach- und Stoppelfelder und andere Weiden treiben zu lassen, wobei der Schäfer von Feyhl besoldet wird, aber für diese Zeit Kost und Logis bei dem Ruster Hausgesinde haben soll. Dagegen überlässt der Beständer der Herrschaft den Dung, der im Pferch gesammelt oder zu den Ställen gebracht werden soll, weshalb der Schäfer die Tiere auf herrschaftliche Anweisung hin zum Pferch oder zu den Ställen treiben soll. Feyhl verspricht ferner, der Herrschaft für Kost und Logis seines Schäfers wöchentlich 2 Reichsgulden zu entrichten, 1 fl. zu 60 xern gerechnet. Wolle und Lämmer gehören dem Beständer, der davon jedoch der Herrschaft auf Ostern oder Pfingsten 2 Lämmer abgeben muss. Die Stallstreu besorgt die Herrschaft, der Beständer das, was die Schafe an dürrem Futter oder Salz brauchen. In Schadensfällen haftet allein der Beständer. S.: die Aussteller (beide m. Unterschrift) U.: der Beständer Or Pap. 2 S.

Archivaliensignatur
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Nr. 844
Alt-/Vorsignatur
Reg.: Schwarz Nr. 964
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Rust

Aussteller: Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau

Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Kontext
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden

Laufzeit
1777 Juni 3

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 15:38 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1777 Juni 3

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