Bestand

Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld (Ev. Kirchenkreis Iserlohn) wurde 2011 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 130 Verzeichnungseinheiten (davon 126 Akten und Amtsbücher sowie 4 Bauzeichnungen) und erstreckt sich über den Zeitraum von 1896 bis 2000. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.242. Die Kirchenbücher werden vor Ort verwahrt.Die 1900 erfolgte Errichtung der Kirchengemeinde ist gut dokumentiert. Bis zum Beginn der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts war Nachrodt eine kleine Streusiedlung. Die seelsorgerische Betreuung der evangelischen Bevölkerung nahmen die Kirchengemeinden Iserlohn, Altena und Wiblingwerde wahr. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der neunziger Jahren und dem Zuwachs von Arbeitskräften ist die kirchliche Betreuung durch auswärtige Pfarrer unzureichend geworden. Den ersten Anstoß zu einer eigenen Gemeindebildung gab der damals schon bestehende Evangelische Männerverein. Er richtete am 15. März 1896 an den Superintendenten der Synode Iserlohn Pickert die Bitte, nach Möglichkeit einen sonntäglichen Gottesdienst einzurichten und den kirchlichen Unterricht am Ort zu erteilen. Nach längeren Verhandlungen mit den betroffenen Muttergemeinden entsandte das Königl. Konsistorium in Münster zum 1. Juli 1897 den Hilfsprediger Ernst Bartels nach Nachrodt. Mit der Errichtungsurkunde wurde nun die Selbständigkeit der Kirchengemeinde ausgesprochen; diese trat zum 1. Januar 1900 in Kraft. Leider ist der weitere Aufbau der Kirchengemeinde sehr lückenhaft überliefert. Von den bestehenden und neugebildeten Vereinen sind Archivquellen nur zur Tätigkeit des Ev. Jünglingsvereins (später CVJM) erhalten. Keine Informationen findet man dagegen über den Missionsnähverein, die Trinkerrettungsarbeit-Gemeinschaft, den Posaunen- und Kirchenchor, den Männerdienst u.a. Vereine, die in der Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Kirchengemeinde erwähnt worden sind. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.242 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.242, Akte Nr. ...".Bielefeld, im Oktober 2011Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Lengelsen, Helmut: 50 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld, 1950, 18 S.100 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld, 2000, 36 S.Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld (Ev. Kirchenkreis Iserlohn) wurde 2011 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 130 Verzeichnungseinheiten (davon 126 Akten und Amtsbücher sowie 4 Bauzeichnungen) und erstreckt sich über den Zeitraum von 1896 bis 2000. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.242. Die Kirchenbücher werden vor Ort verwahrt.
Die 1900 erfolgte Errichtung der Kirchengemeinde ist gut dokumentiert. Bis zum Beginn der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts war Nachrodt eine kleine Streusiedlung. Die seelsorgerische Betreuung der evangelischen Bevölkerung nahmen die Kirchengemeinden Iserlohn, Altena und Wiblingwerde wahr. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der neunziger Jahren und dem Zuwachs von Arbeitskräften ist die kirchliche Betreuung durch auswärtige Pfarrer unzureichend geworden. Den ersten Anstoß zu einer eigenen Gemeindebildung gab der damals schon bestehende Evangelische Männerverein. Er richtete am 15. März 1896 an den Superintendenten der Synode Iserlohn Pickert die Bitte, nach Möglichkeit einen sonntäglichen Gottesdienst einzurichten und den kirchlichen Unterricht am Ort zu erteilen. Nach längeren Verhandlungen mit den betroffenen Muttergemeinden entsandte das Königl. Konsistorium in Münster zum 1. Juli 1897 den Hilfsprediger Ernst Bartels nach Nachrodt. Mit der Errichtungsurkunde wurde nun die Selbständigkeit der Kirchengemeinde ausgesprochen; diese trat zum 1. Januar 1900 in Kraft.
Leider ist der weitere Aufbau der Kirchengemeinde sehr lückenhaft überliefert.
Von den bestehenden und neugebildeten Vereinen sind Archivquellen nur zur Tätigkeit des Ev. Jünglingsvereins (später CVJM) erhalten. Keine Informationen findet man dagegen über den Missionsnähverein, die Trinkerrettungsarbeit-Gemeinschaft, den Posaunen- und Kirchenchor, den Männerdienst u.a. Vereine, die in der Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Kirchengemeinde erwähnt worden sind.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.242 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.242, Akte Nr. ...".
Bielefeld, im Oktober 2011
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Lengelsen, Helmut: 50 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld, 1950, 18 S.
100 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld, 2000, 36 S.
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017

Bestandssignatur
4.242

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.13. Kirchenkreis Iserlohn

Bestandslaufzeit
1896 - 1998

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1896 - 1998

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