Der Ulmer Ratsherr und Bürger Matthäus Kiechel und der Ulmer Bürger Sebastian Reiser vergleichen sich wegen eines Winkels oder Höfleins zwischen ihren Häusern in Ulm am St. Jakobs Plätzlein [Lit. A 332 = Marktplatz 8]. Das strittige Höflein gehört Matthäus Kiechel und seine Erben. Sie können es bis an die Giebelwand von Sebastian Reisers Haus überbauen. Dabei dürfen Balken und anderes bis zu einer Tiefe von sechs Zoll in die Giebelwand eingelassen werden. Schäden die dadurch an der Giebelwand entstehen, haben Matthäus Kiechel und seine Erben auf ihre Kosten zu reparieren. Ansonsten hat aber Sebastian Reiser die Giebelwand instand zu halten. Matthäus Kiechel darf aber keinen Bogen in die Giebelwand machen, keinen Kasten mauern und keine Kemenate, Feuerwand und keinen Abtritt hineinbrechen. Vielmehr soll der derzeitige Abtritt Kiechels an Reisers Giebelmauer verbleiben. Will Matthäus Kiechel seine Schreibstube erweitern und ein Fenster mit Rahmen und Fensterladen einbauen, dann kann er den Laden an Reisers Giebelwand aufschlagen. Ansonsten dürfen er oder seine Erben aber an der Giebelwand keinerlei Veränderungen vornehmen. Sebastian Reiser hat die Fenster in seiner Giebelwand, die auf Kiechels Haus gehen, zuzumauern und darf künftig keine Fenster mehr in die Mauer brechen. Auch hat er seinen Kellerhals in dem strittigen Höflein auf seine Kosten abzubrechen und die Kelleröffnung zuzumauern. Als Entschädigung für seine Zugeständnisse wird Matthäus Kiechel Sebastian Reiser 205 Gulden bezahlen. Ist diese Summe bezahlt, soll sofort die erwähnte Vermauerung der Fenster und des Kellerhalses erfolgen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4042
Alt-/Vorsignatur
Hausbriefe
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Matthäus Kiechel, Ratsherr und Bürger in Ulm, und Sebastian Reiser, Bürger in Ulm

Siegler: Unbesiegelt

Überlieferung: Unbeglaubigter Entwurf oder unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 16. Jahrhunderts

Beschreibstoff: Papierlibell

Siegelbefund: Unbesiegelt

Anmerkungen: Aus: Nachlaß Palm
Beiliegend eine Notiz des Matthäus Kiechel vom 7. Mai 1582 betreffend diesen Vergleich sowie eine Zusammenfassung seiner Bestimmungen wohl ebenfalls von Kiechels Hand

Bemerkungen: In der Datumszeile sind Freiräume für Tag und Monat gelassen

Datum: Geschehen vff ... tag deß ... monats, 1582.

Scan-Nummer: S351_2003
S358_2003 bis S363_2003
S365_2003 bis S366_2003

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1582

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden


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