Archivale

Einweisung von weiblichen jüdischen Häftlingen in das Konzentrationslager Ravensbrück.

Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und Beauftragte des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes


"Der Reichsführer-SS hat am 29.09.1942 befohlen, daß die im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück einsitzenden jüdischen Häftlingen in das Konzentrationslager Auschwitz, Frauenabteilung zu überführen sind, damit das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück judenfrei wird. Der Inspekteur der Konzentrationslager hat die Überführung der jüdischen Häftlinge aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück in das Konzentrationslager Auschwitz angeordnet. Einweisungen von jüdischen weiblichen Häftlingen in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück kommen nicht in Frage.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0532a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 1
former reference number: 1, Folio 28-29
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg.Nr.42415, FS
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Laufzeit
02.10.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichssicherheitshauptamt, Berlin

Entstanden

  • 02.10.1942

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