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Lehrerin mit Kopftuch - Wann ist der Schulfrieden gestört?

Eine Grundschullehrerin mit Kopftuch? Das geht gar nicht, sagt Klaus Tüch aus Tuttlingen. Er hat seine Tochter von der Schule genommen.
"Ich bin verpflichtet, mein Kind zur Schule zu bringen. Und die Schule hat die Pflicht, neutral zu sein. Das ist sie mit dem Kopftuch nicht!" Klaus Tüch befürchtet durch die Lehrerin mit Kopftuch eine "Zwangsprägung" und möchte, dass seine siebenjährige Tochter in eine Parallelklasse wechseln kann. Doch die Schule lehnt ab und schlägt einen Schulwechsel vor.
In Baden-Württemberg dürfen muslimische Lehrerinnen Kopftuch tragen. Nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens kann eine Schule das verbieten. Rektorin Ute Scharre-Grüninger sieht in diesem Fall keinen Handlungsbedarf: "Wir haben sogar einen Preis für Integration an der Schule gewonnen."

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170145/302
Extent
0'04

Context
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017

Indexentry person
Scharre-Grüninger, Ute; Rektorin
Tüch, Klaus
Indexentry place
Tuttlingen TUT; Schule

Date of creation
12. Oktober 2017

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Last update
20.01.2023, 4:51 PM CET

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Object type

  • AV-Materialien

Time of origin

  • 12. Oktober 2017

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