Urkunden

Erzbischof Johann II. von Trier und Kurfürst Philipp von der Pfalz bekunden, dass sie ¿ zur Wahrung des Friedens und zum Nutze ihrer Fürstentümer und Leute ¿ eine Einung geschlossen haben. Beide sollen sich Treue und Freundschaft bewahren und Fehde und Feindschaft zwischen ihnen und ihren Untergebenen unterlassen. Bei Irrungen untereinander wollen sie Graf Ruprecht von Solms, Domkustos zu Mainz, Ludwig von Isenburg, Graf zu Büdingen, Graf Otto von Solms oder Wirich von Daun, Herr zum Oberstein und zu Falkenstein, als Obleute zum Austrag nehmen. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Erhebung von Klagen und der Bestimmung des Obmanns durch den Beklagten, zu Bacharach oder Oberwesel als Mahlstatt, zum Zusatz von jeweils zwei Räten der Fürsten zu einem gütlichem oder rechtlichen Austrag, zu Fristen des Austrags und Ersatz der Schiedsleute, zu Klagen von geistlichen Untertanen in geistlichen Angelegenheiten, zu Klagen von Grafen, Herren, Rittern und Landsassen in weltlichen Angelegenheiten vor dem Hofgericht des Fürsten, dem der Beklagte als Landsasse, Amtmann oder Hofgesinde verpflichtet ist, zu Klagen gegen Edle, die nicht als Landsassen, Amtleute oder Hofgesinde verbunden sind, zur Verwehrung des Schirms gegenüber denen, die den beschriebenen Austrag ablehnen, zur Verhandlung von Lehensachen vor dem Lehengericht und von Eigen- und Erbsachen vor den zuständigen Gerichten, zur Nacheile und Verhandlung von Freveln, wo der Missetäter gefasst wird, zu Klagen von Bürgern und Bauern, zu besonderen Satzungen von Städten, Gerichten und Dorfschöffen, zum Schutz und Schirm der Untertanen im Fürstentum des anderen sowie zur Verkündung dieser Artikel in ihren Landen und Gebieten. Die Einung soll auf Lebtag beider Fürsten währen. Beide versichern ihre Einhaltung und kündigen ihre Siegel an.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 826, 47
Umfang
fol. 85v-87v
Bemerkungen
Kopfregest: "Eynung und ußtrag zuschen Trier und Pfaltz".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Frankfurt

Siegler: Erzbischof Johann II. von Trier; Kurfürst Philipp von der Pfalz

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Einungen und Verträge (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Daun-Oberstein, Wirich IV. von; Herr zu Falkenstein, -1501
Isenburg, Ludwig II. von; Graf, 1461-1511
Pfalz, Philipp, gen. der Aufrichtige; Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, 1448-1508
Solms-Braunfels, Otto II. von; Graf, -1504
Solms-Braunfels, Ruprecht von; Domkustos zu Mainz, 1420-1499
Trier, Johann II., von Baden; Erzbischof, 1434-1503
Indexbegriff Ort
Bacharach MZ
Frankfurt am Main F
Oberwesel SIM

Laufzeit
1489 Juli 23 (uff dornstag nach sant Marien Magdalenen tag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 06:03 UTC

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1489 Juli 23 (uff dornstag nach sant Marien Magdalenen tag)

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