Bestand

Amtsgericht Rochlitz (Bestand)

Geschichte: Im Zuge der 1879 durchgeführten Neustrukturierung der Justizbehörden wurde aus dem Gerichtsamt Rochlitz das Amtsgericht Rochlitz gebildet. Es unterstand dem Landgericht Chemnitz und war zuständig für die Stadt Rochlitz und 76 Landgemeinden. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nahm das Amtsgericht seine Tätigkeit in beschränktem Umfang am 6. Dezember 1945 wieder auf. Das Amtsgericht Penig wurde Rochlitz als Zweiggericht zugeordnet. Abgesehen von der Neueinrichtung einer Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Rochlitz änderte sich der Tätigkeitsbereich kaum. Seine Aufgaben nahm ab 1952 das neu geschaffene Kreisgericht Rochlitz wahr.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.

Inhalt: Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Entschuldungsamt.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 20132
Umfang
23,30 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.07 Amtsgerichte

Bestandslaufzeit
1823 - 1984

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1823 - 1984

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