Archivale
Forderung; Gerichtsverfahren
Enthält: In dem Gerichtsverfahren geht es offensichtlich um einen Besitz- oder Rechtsanspruch, der nicht näher ausgeführt wird. Der Anwalt der Witwe Kratzenmecher trägt in seiner "Conclusion" zum Abschluss des Prozesses, der bereits unter dem +Drossarten Herrn von Kintzweiler und dem derzeitigen Drossarten Bilderbeck geführt wurde, vor: Der Beklagte Gaw habe die vermeintliche Übertragung des Dokuments zu dem Besitz- oder Rechtstitel in Form einer Schenkung ("donation der Siegel und Brief") zu keiner Zeit beweisen können, geschweige denn die Urkunde vorgelegt. Sein Anspruch bleibt deshalb ungerechtfertigt und unglaubwürdig von Anfang an ("titulum iniustum et malam fidem ab initia"). Und obwohl der Beklagten und seine Frau schon vor vielen Jahren Restitution versprochen hatten ("interpelliert"), sei nichts geschehen. Sie würde ihm auch nichts nützen ("fürderlich sein"), da seine "Prinzipalin" erwiesenermaßen für die rechte Besitzerin gehalten werden muss ("iusto titulo et bona fide possidisse" [Anwalt zitiert dabei einen Rechtssatz]). Der Beklagte soll also entweder Brief und Siegel vorlegen oder der Klägerin das Geld geben ("die Pfennigen recht halben ... darstellen"). Die zweite, undatierte Anwaltsschrift von Seiten der Klägerin begründet ausführlich die Beweislast des Beklagten.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 720
- Umfang
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Schriftstücke: 3
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.3 Gegenstand unbekannt
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff Sache
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Forderung
Schuldschein
- Indexbegriff Person
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Bilderbeck, Drossart zu Kerpen
Gaw, Johann
Kintzweiler, Herr von, Drosart zu Kerpen
Kratzenmecher, Witwe
Schenker, Jacob (?)
- Laufzeit
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1643 Juni (1638)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
- 05.11.2025, 15:53 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1643 Juni (1638)