Archivale

Forderung; Gerichtsverfahren

Enthält: In dem Gerichtsverfahren geht es offensichtlich um einen Besitz- oder Rechtsanspruch, der nicht näher ausgeführt wird. Der Anwalt der Witwe Kratzenmecher trägt in seiner "Conclusion" zum Abschluss des Prozesses, der bereits unter dem +Drossarten Herrn von Kintzweiler und dem derzeitigen Drossarten Bilderbeck geführt wurde, vor: Der Beklagte Gaw habe die vermeintliche Übertragung des Dokuments zu dem Besitz- oder Rechtstitel in Form einer Schenkung ("donation der Siegel und Brief") zu keiner Zeit beweisen können, geschweige denn die Urkunde vorgelegt. Sein Anspruch bleibt deshalb ungerechtfertigt und unglaubwürdig von Anfang an ("titulum iniustum et malam fidem ab initia"). Und obwohl der Beklagten und seine Frau schon vor vielen Jahren Restitution versprochen hatten ("interpelliert"), sei nichts geschehen. Sie würde ihm auch nichts nützen ("fürderlich sein"), da seine "Prinzipalin" erwiesenermaßen für die rechte Besitzerin gehalten werden muss ("iusto titulo et bona fide possidisse" [Anwalt zitiert dabei einen Rechtssatz]). Der Beklagte soll also entweder Brief und Siegel vorlegen oder der Klägerin das Geld geben ("die Pfennigen recht halben ... darstellen"). Die zweite, undatierte Anwaltsschrift von Seiten der Klägerin begründet ausführlich die Beweislast des Beklagten.

Archivaliensignatur
GerKer, 720
Umfang
Schriftstücke: 3

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.3 Gegenstand unbekannt
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Forderung
Schuldschein
Indexbegriff Person
Bilderbeck, Drossart zu Kerpen
Gaw, Johann
Kintzweiler, Herr von, Drosart zu Kerpen
Kratzenmecher, Witwe
Schenker, Jacob (?)

Laufzeit
1643 Juni (1638)

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:53 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1643 Juni (1638)

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