Archivale

Kollektiv-Versicherungen für Feuerwehrwagen

Enthält: [Name maskiert] Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes erklärt aufgrund von Nachfragen auf einer Versammlung in Bargteheide, dass die Gemeinden für die Schäden, die an Feuerwehrfahrzeugen oder durch sie entstehen und zudem für alle im Notfall requirierten Fahrzeuge zuständig sind und hier einfache Haftpflichtversicherungen nicht ausreichen, weshalb der Landesverband eine Übernahme von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen durch [Name maskiert] Schadensausgleich erwirkt hat und "Kollektiv-Verträge" für die einzelnen Kreise für Feuerwehr-Haftpflicht- und Kaskoschäden anstrebt und für [Name maskiert] in Bad Segeberg wird ein Pauschalversicherungsverträg für alle Fahrzeuge über vier Tage abgeschlossen

Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

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Reference number
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 17519

Context
Zeitungsdokumentation >> 13. Sozial-u. Fürsorgewesen, karitative Einrichtungen, Hilfsorganisationen >> 13.06 Feuerwehren A-Z, Brände, Kreisfeuerwehrverband
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
7. November 1957

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Last update
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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 7. November 1957

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