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Eids-Formul eines neuangehenden Barbierers

Regest: Ihr, der neuangehende Meister N. N. sollet geloben und schwören einen teuren Eid zu Gott dem Allmächtigen, dass Ihr Eurer hochgebietenden hohen Obrigkeit und den von derselben Euch vorgesetzten, verordneten und bestellten Phisgicis ordinariis allhier allen schuldigen Gehorsam und Respect erweisen, ein christlich und nüchtern Leben führen, den Patienten, die Eurer Hilfe bedürfen, fleissig und treulich abwarten, dieselben nicht vorsätzlich versäumen oder im Heilen aufhalten, in gefährlichen Fällen die Medicos zu Rat zuziehen, alles innerlichen Curierens Euch enthalten, besonders verdächtigen ledigen Weibspersonen weder eine Ader öffnen noch Kräuterwein oder andere purgierende Arzneien geben, alle frevelhafte Beschädigungen zu Beförderung der Justiz dem jeweiligen Herrn Amtsbürgermeister anzeigen, zeitlich entdecken und sonst allen andern Artikeln, die in dieser Ordnung enthalten sind, geflissentlich nachkommen wollet, alles und jedes getreulich und ohne Gefährde.
Eid-Formul einer neuen Hebamm.
Ihr N. N. werdet hiemit schwören einen Eid zu Gott dem Allmächtigen, dass Ihr Eures Dienstes in allen Dingen zum treulichsten nachkommen, jedermann, reich oder arm, wozu Ihr berufen worden seid, nach möglichstem Fleiss beispringen, keine Frau oder Weibsbild, wer die sei, mutwillig versäumen oder verwahrlosen, auch Euch nicht zu Verderbung der Frau noch des Kindes gebrauchen lassen; wo sich gefährliche Fälle zutragen, nicht allein bleiben, sondern des Rats der Medicorum als Eurer von uns geordneten und mit Pflichten deswegen beschwerten Vorgesetzten von Anfang und beizeiten Euch bedienen und deren Rat und Gutbefinden getreulich nachleben; wenn Ihr zur Geburt unehelicher Kinder geholt oder auch eine Mißgeburt oder sonst was verdächtig oder unnatürlich vorkommt, solches der Obrigkeit und unsern Ordinariis alsbald anzeigen, den Herren Medicis gebührenden Respect erweisen, mit Euren Nebenhebammen Euch friedlich betragen und in allem übrigen Eurer Ordnung, die Euch vorgehalten worden ist, leben und nachkommen sollet und wollet; alles getreulich und sonder Gefährde, als mir Gott helfe.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2990
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Bader und Barbierer
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
[um 1550]

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • [um 1550]

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