Archivale
Inschutzhaftnahme wegen Rassenschändung.
Adressat: alle Staatspolizeistellen, den Oberbürgermeister in Bonn, die Landräte des Bezirks, den Pol. Präs. in Köln
Durch das Gesetz vom 15.09.1935 wurde der äußerliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes unter Strafe gestellt. Bei vor dem Erlaß liegenden Fällen von Rassenschande ist von einer Inschutzhaftnahme außer in besonderen Fällen abzusehen.
- Archivaliensignatur
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0.4, 074/0209a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 129
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II 24/4g.Nr. 1769/35
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II 1B2-J.1194/35
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1935
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Geheimes Staatspolizeiamt, vom 18.09.1935Abschrift gefertigt von Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln, vom 26.09.1935
- Laufzeit
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18.09.1935 - 26.09.1935
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Geheimes Staatspolizeiamt, vom 18.09.1935Abschrift gefertigt von Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln, vom 26.09.1935
Entstanden
- 18.09.1935 - 26.09.1935