Archivale

Inschutzhaftnahme wegen Rassenschändung.

Adressat: alle Staatspolizeistellen, den Oberbürgermeister in Bonn, die Landräte des Bezirks, den Pol. Präs. in Köln


Durch das Gesetz vom 15.09.1935 wurde der äußerliche Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes unter Strafe gestellt. Bei vor dem Erlaß liegenden Fällen von Rassenschande ist von einer Inschutzhaftnahme außer in besonderen Fällen abzusehen.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0209a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 31
former reference number: I20, Folio 129
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II 24/4g.Nr. 1769/35
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: II 1B2-J.1194/35
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1935
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Geheimes Staatspolizeiamt, vom 18.09.1935Abschrift gefertigt von Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln, vom 26.09.1935
Laufzeit
18.09.1935 - 26.09.1935

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Geheimes Staatspolizeiamt, vom 18.09.1935Abschrift gefertigt von Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln, vom 26.09.1935

Entstanden

  • 18.09.1935 - 26.09.1935

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