Bestand
Lippisches Kriminalgericht (Bestand)
Allgemeines, Dienst- und Geschäftsbetrieb, Personalia 1651-1879 (71); Prozessakten 1542-1879 (3238); Hexenprozesse, Allgemeines 1603-1774 (26); Hexenprozesse, Akten 1550-1742 (253).
Bestandsgeschichte: 1650 Einrichtung eines Peinlichen Halsgerichts, zuständig für das gesamte Land mit Ausnahme der Stadt Lemgo, die das ius gladii besaß; im 18. Jh. Umbenennung in iudicium criminale oder Kriminalgericht; durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 aufgehoben.
Form und Inhalt: L 86 Vorbemerkung
Lippische Strafrechtspflege in der frühen Neuzeit
"Eine Geschichte der lippischen Jurisdiktion in der Frühen Neuzeit steht noch aus. So stützt sich bislang alles Wissen vorwiegend auf die drei Studien von Ebert, Heidemann und Miele. Dabei ist die lippische Rechtskultur unter historiographischer Perspektive außerordentlich interessant, da Elemente der unterschiedlichsten Zeitalter und Modernisierungsstufen unvermittelt nebeneinander existierten" (Arndt, S. 99).
Oberste Jurisdiktionsinstanz in Lippe war die Justizkanzlei. Sie war Appellationsinstanz für alle "straf- und zivilrechtlichen" Gerichte im Lande. Im Jahre 1600 wurde von Graf Simon VI. zur Lippe eine "Peinliche Gerichtsordnung" erlassen. Es dauert allerdings noch ein halbes Jahrhundert (!), bis die bis 1650 in Lippe übliche Wahrnehmung der Strafjustiz durch das Obergericht (Justizkanzlei) durch die Schaffung eines eigenen Kriminalgerichts in Detmold ersetzt wurde. Mit ausschlaggebend für die Errichtung war sicherlich auch die Zunahme der Hexenprozesse zu jener Zeit, die zu einer Überlastung der Strafjustiz und alten Rechtsprechung führte. Das Kriminalgericht unterstand einem Direktor sowie zwei Räten und einem Assessor. Es trat je nach Bedarf zusammen. Der Advocatus fisci übernahm als juristischer Vertreter der Landesherrschaft die Rolle eines Staatsanwaltes. Gängige Praxis war die Versendung von Prozessakten im Kriminalgerichtsprozess an juristische Fakultäten.
Das Kriminalgericht übte seine Rechtsprechung auf Basis der Voruntersuchungen der nachgenannten Unterinstanzen aus. Die Rechtspflege in strafrechtlichen Sachen unterhalb der Obergerichtsebene oblag den Amtsverwaltungen (Untersuchungen) und Gogerichten. Letztere waren mit Ausnahme der Städte Lemgo und Lippstadt, die beide über das Ius gladii verfügten, auch für die städtischen Bewohner zuständig. Zudem gab es in den Städten städtische und herrschaftliche Richter.
Nach dem Ende des Alten Reiches wurde das Oberappellationsgericht in Wolfenbüttel ab 1817 höchste Instanz für lipp. Strafsachen; ab 1857 das Oberappellationsgericht in Celle. Durch die lipp. Justizreform des Jahres 1879 wurde das Kriminalgericht aufgehoben und ging im lipp. Landgericht zu Detmold auf.
Zum lipp. Gerichtswesen der frühen Neuzeit im allgemeinen vgl. auch das Vorwort zum Bestand L 15.
gez. Wolfgang Bender
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Zum Bestand L 86 existieren die handschriftlichen Karteien L 86 Kriminalgericht und L 86 Hexenprozesse, die noch als Findmittel dienen. Sie enthalten neben allgemeinen Akten in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Prozessparteien, d.h. ein Prozess (eine Signatur) kann mehr als einmal vorkommen; die Feinsortierung stimmt nicht immer. Manchmal sind unter derselben Signatur verschiedene Fälle aufgeführt, möglicherweise handelt es sich um Schreibfehler. Verwendete Signaturen sind: L 86 Allg.+Nr. ... , L 86 Nr. ... , L 86 Hexenprozesse Allg.+Nr. ... , L 86 Hexenprozesse+Buchstabe+Nr. ... .
Die vorgenannten Karteien wurden 2008 von dem Genealogen Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrags nach VERA übertragen. Dabei wurde zunächst die Reihenfolge der Signaturen zugrunde gelegt; die Strafprozesse wurden abschließend durch den Unterzeichneten alphabetisch geordnet. Zusätzliche Informationen aus einer weiteren Erwähnung derselben Prozessakte unter dem Namen eines/einer anderen Beteiligten auf einer anderen Karteikarte wurden gegebenenfalls hinzugefügt. Zu den Personen der dadurch weggefallenen Karteikarten wurde ein eigener Index angelegt.
Auf diese Weise konnten aber bei weitem nicht alle vorkommenden Personen, z.B. Zeugen oder sonstige Beteiligte erfasst werden, so dass in jedem Fall eine Recherche per Suchbefehl in der VERA- oder in der Word-Datei angebracht ist; zu beachten ist bei den zahlreichen Fällen vom Ende des 16. / Anfang des 17. Jahrhunderts die oft altertümliche Schreibweise der Namen1) file://fn@01 .
Beim Korrekturlesen wurden einige offenbar falsche oder fragwürdige Namen überprüft und ggfs. berichtigt; die Handschrift auf den Karteikarten ist zudem undeutlich und flüchtig (a, e, o sind sehr oft nicht zu unterscheiden); auch stimmt die Signatur/Kleinbuchstabe manchmal nicht! Da auch die Schrift in den früher Akten häufig schwer lesbar ist, muss mit Lesefehlern bei Anfertigung der Kartei gerechnet werden. - Ortsnamen werden möglichst in der heutigen Form wiedergegeben. Ein Ortsindex wurde nicht angelegt.
Journale und Tabellen sowie Varia (insges. 2 1/2 Archivkartons) sowie einige kleinere Fundstücke aus L 83 B und L 84 V wurden als L 86 Allg. 26 - 37 bzw. L 86 Nr. 2057 verzeichnet; zwei dabei entdeckte Journale des Hofgerichts wurden zum Bestand L 84 gelegt.
Die numerische Reihenfolge der Akten weist einige Lücken auf. Möglicherweise ist der Inhalt der - tatsächlich vorhandenen - Akten nicht erfasst worden; vielleicht liegt der Grund aber auch darin, dass machmal mehrere Faszikel zu einer Akteneinheit zusammengefasst sind, z.B. Nr. 303-306.
Berichtigungen und Ergänzungen der Karteien sind kursiv geschrieben.
Im September 2009
gez. Arno Schwinger
1) Dehnungs-e, -i; Johan, -man; Endung -gh, -gk, -kh; u=v; v=f, b/v; o, u statt ö, ü; k/ck, t/th anders als heute
- Bestandssignatur
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L 86
- Umfang
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361 Kartons = 3588 Archivbände 1542-1879. - Findbuch: L 86, Karteien: L 86 Kriminalgericht, L 86 Hexenprozesse.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.7. Justiz >> 1.1.2.7.1. Zentrale Gerichtsbarkeit
- Verwandte Bestände und Literatur
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Ebert, Bernhard, Kurzer Abriss einer lippischen Rechtsgeschichte für die Zeit seit Simon VI., in: Lippische Mitteilungen, 25 (1956), S. 12-60; Heidemann, Joachim, Das lippische Gerichtswesen am Ausgang des 17. Jahrhunderts, in: Lippische Mitteilungen, 31 (1962), S. 130-144.
Die folgenden Akten lagerten zu Beginn des 19. Jahrhunderts provenienzgerecht im Stadtarchiv Lemgo. 1827 wurden sie von Christian Antze (1775 - 1845; Lippischer Rat, Bürgermeister von Salzuflen; Verfasser zahlreicher Untersuchungen zur Geschichte der Hexenverfolgungen) ausgeliehen und bis zu seinem Tod nicht dorthin zurückgegeben. Offenbar sind sie mit seinem sonstigen Nachlass in das lippische Landesarchiv gelangt und hier zu diesem Bestand (L 86: Akten des lippischen Kriminalgerichts) gelegt worden.
Zur Wiederherstellung der provenienzgerechten Archivierung wurden diese Akten am 25.02.2013 an das Stadtarchiv Lemgo zurückgegeben.
L 86 Hexenprozesse Allgem. 6 (Bl. 1-151)
L 86 Hexenprozesse Allgem. 12
L 86 Hexenprozesse Allgem. 21
L 86 Hexenprozesse Allgem. 22
L 86 Hexenprozesse B 4 (Bl. 119-216)
L 86 Hexenprozesse B 17
L 86 Hexenprozesse B 18
L 86 Hexenprozesse B 19
L 86 Hexenprozesse B 20
L 86 Hexenprozesse B 29
L 86 Hexenprozesse D 1
L 86 Hexenprozesse G 6
L 86 Hexenprozesse M 2
L 86 Hexenprozesse R 18
L 86 Hexenprozesse S 1
L 86 Hexenprozesse S 9
L 86 Hexenprozesse S 15
L 86 Hexenprozesse S 26
L 86 Hexenprozesse W 2
L 86 Hexenprozesse W 3
- Bestandslaufzeit
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1542-1879
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1542-1879