Sachakte

Die Appellanten erklären, sie hätten wegen einer Schuld des Arnold Forsthoff dessen Gut zur Mühlen (bestehend aus Haus, Hof und Wassermühle) (Kirchspiel Vier Kapellen, Amt Solingen) gerichtlich zugesprochen erhalten. Namens seines bereits großjährigen Vetters (oder Neffen) und ohne dessen Vollmacht habe der Appellat am Lüntenbecker Hofesgericht ein Verfahren auf Kadukität dieses angeblich Lüntenbeck kurmedigen Besitzes eingeleitet. Sie seien zu diesem Verfahren nicht geladen worden, hätten die Einlassungen des Appellaten nicht erfahren und seien, wann immer sie sich um Klärung bemüht hätten, mit Vertröstungen abgewiesen worden. Der Appellat habe sich dann, um die Immission zu erlangen, zunächst an das ordentliche Gericht, das Landgericht Gräfrath (Amt Solingen), gewandt, dann aber, trotz Anhängigkeit dieses Verfahrens die Immission durch den Amtmann betrieben. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß die Vorinstanz die Gültigkeit des Hofesgerichtsurteils vorbehaltlich einer Klärung in ordinario bestätigt hatte. Die Appellanten verweisen auf die Unförmlichkeit des Hofesgerichtsverfahrens und die Anhängigkeit des Streites am Gericht Gräfrath; sie bezweifeln die Kurmedigkeit ihres Besitzes (der unstreitig zu Haus Schöller zehntbar sei), da keinerlei Beweise vorgebracht worden seien; sie berichten, sich mehrfach zu einer Deponierung der geforderten Kurmutsgebühren, einer im Verhältnis zum Wert der Wassermühle (3000 Rtlr.) unerheblichen Summe, bis zur Entscheidung über die Kurmedigkeit bereit erklärt zu haben; und sie sehen keinen Anlaß zu einer Kadukerklärung, da ihnen das Gut gerichtlich zugesprochen worden war, wozu es keiner Zustimmung eines Erbpachtherren bedürfe, und sie nie zur Gewinnung des Gutes oder zur Entrichtung der Kurmutsgebühren aufgefordert worden seien. Sie appellieren trotz des vorbehaltenen Ordinärverfahrens, da sie durch dieses Urteil der Possession des Besitzes entsetzt würden und damit, selbst wenn ein späteres Verfahren zu ihren Gunsten ausgehen würde, die das Erbpachtrecht begründende fortdauernde Possession nicht mehr gegeben wäre, so daß sie das Gut auch dann verlieren würden. Der Appellat bestreitet die Zulässigkeit der RKG-Appellation gegen ein Possessionsurteil, bei dem ein petitorischer Austrag vorbehalten sei. Zudem hätten die Appellanten, indem sie sich nach eingelegter Appellation an die Vorinstanz gewandt hätten, die Appellation desert werden lassen. Der Prokurator des Herzogs bezog sich in seinem mündlichen Antrag auf diese Argumentation. Attentatsvorwurf wegen Exekution des Urteils trotz eingelegter Appellation durch Pfändung von Vieh der Pächter, Adolf Forsthoff und Peter Müller.

Enthaeltvermerke: Kläger: Engel Wüsten (Landschöffe des Gerichtes Elberfeld) und dessen Sohn Lutter, sowie als Bevollmächtigter seines abwesenden Schwagers Adolf Moll (Kölner Bürger und Kaufmann) Arnold Scholteiß Beklagter: Franz Gottfried von [dem Bottlenberg gen.] Schirp, Deutschordensritter, Kämmerer, Obristwachtmeister und Amtmann zu Elberfeld; als Intervenient der Herzog von Jülich-Berg Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1663 - Subst.: Lic. Bernhard Henning Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Hansen [1661] 1664 - Subst.: Lic. Johann Eichroth - für den Herzog: Lic. Johann Walraff [1656] - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Herzog Philipp Wilhelm von Jülich-Berg und dessen Kanzler und Räte zu Düsseldorf 1661 - 1662 - 2. RKG 1663 - 1667 (1640 - 1667) Beweismittel: Acta priora (Q 13). Auszüge aus dem Protokoll des Lüntenbekker Hofesgerichtes, 1640 - 1658 (Q 8). Bescheinigung über den Wert des Mühlen Gutes samt Mühle (Q 10). Rolle der Haus Lüntenbeck zins- und kurmedigen Güter, 1659 (Q 28). Urkunden von Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Solingen über die beklagten Attentate (Q 30, 31, 37). Desgl. von Schöffen und Gerichtsschreiber des Landgerichtes der Vier Kapellen zu Gräfrath (Q 32). Beschreibung: 2 Bde., 4,5 cm; Bd. 1: 3 cm, 79 Bl., lose; Q 1 - 12, 14 - 39, es fehlen Q 24*, 26*; Bd. 2: 1,5 cm, 95 Bl., geb.; Q 13.

Reference number
AA 0627, 6252 - W 1711/5843

Context
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
Holding
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben

Provenance
Diverse Registraturbildner
Date of creation
1663 - 1667 (1640 - 1667)

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30.04.2025, 3:08 PM CEST

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  • Sachakte

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  • Diverse Registraturbildner

Time of origin

  • 1663 - 1667 (1640 - 1667)

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