Archivale
Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen.
Adressat: Die Landesregierungen, die Reichsstatthalter in den Reichsgauen, in Preußen an die Regierungspräsidenten
Beim Erlaß polizeilicher Strafverfügungen gegen Polen ist zu beachten:
1. Polizeiliche Strafverfügungen gegen Polen sind den Beschuldigten zunächst mündlich zu eröffnen.
2. Gegen Strafverfügungen eingelegte Beschwerden von Polen sind ohne zeitraubende Ermittlungen zu erledigen.
3. Die gegen Polen festgesetzte Strafe kann, ohne die Rechtskraft abzuwarten, unmittelbar an die Behändigung der Strafverfügung vollstreckt werden.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/1199a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 45
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: O-VuR RIII 3945/43 u. S III A5b Nr. 3 VIII/43-176-3
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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28.05.1943
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Reichsführer-SS Berlin
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 28.05.1943