Archivale

Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen.

Adressat: Die Landesregierungen, die Reichsstatthalter in den Reichsgauen, in Preußen an die Regierungspräsidenten


Beim Erlaß polizeilicher Strafverfügungen gegen Polen ist zu beachten:
1. Polizeiliche Strafverfügungen gegen Polen sind den Beschuldigten zunächst mündlich zu eröffnen.
2. Gegen Strafverfügungen eingelegte Beschwerden von Polen sind ohne zeitraubende Ermittlungen zu erledigen.
3. Die gegen Polen festgesetzte Strafe kann, ohne die Rechtskraft abzuwarten, unmittelbar an die Behändigung der Strafverfügung vollstreckt werden.

Archivaliensignatur
0.4, 075/1199a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 45
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: O-VuR RIII 3945/43 u. S III A5b Nr. 3 VIII/43-176-3
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
28.05.1943

Weitere Objektseiten
Provenienz
Reichsführer-SS Berlin
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 28.05.1943

Ähnliche Objekte (12)