Urkunde

Der Ritter Hermann der Ältere von Lüdinghausen macht zusammen mit seinen Söhnen Hermann, gleichfalls Ritter, und Bernhard bekannt, daß er zusammen mit seiner Familie mehrere Jahre von dem Abt von Werden exkommuniziert war wegen der gewaltsamen Zurückhaltung von Zehnten und Einkünften in Höhe von 33 Mark und vier Schilling, mit denen er nach eigener Rechnung seit sieben, nach Rechnung des Abts seit acht Jahren im Rückstand war und die jährlich am 11. November fällig sind. Unter Vermittlung von Freunden wurde folgende Vereinbarung getroffen. Hermann hat zu Händen des Abts, des Werdener Propstes Johannes, der Pförtner (portarius) Werner, Johanns von Orscheid [Oreheyde ?], Heinrichs von Hardenberg und Adolfs, Geistlichen des Abts, gelobt, 50 Mark Soester oder Münsterschen Geldes während der Oktav nach dem nächsten 11. November auf eigene Gefahr nach Dortmund zu liefern. Die Zahlung ist in dieser Höhe so lange zu leisten, bis der Rückstand bezahlt ist. Als Bürgen hat er gestellt Bernhard van den Ahusen, Answin von Gemen (Geymen), Hermann von Gemen, Engelbert von Gemen, Hermann von Münster, Hermann gen. Wolf, Hedenrich gen. Wolf, Sander und Gottfried gen. Volenspeith (-speyke), Rutger gen. Voss von Aplerbeck (Wos de Apeldirbeyke), Lambert gen. von Hovel (Houel), Wessel von Lembeck (Leimbeyke), Tilman von Hagenbeke (-beyke), Gerhard von Wederdei, alle Ritter, sowie den Knappen Johann von Durringen. In den folgenden Jahren sind jeweils 20 Mark zu Pfingsten, 30 Mark am 11. November zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird sich Hermann einem rechtlichen oder gütlichen Verfahren, das der Abt einleitet, unterwerfen, widrigenfalls er mit seinen Bürgen zum Einlager in Dortmund verpflichtet ist. Beim Tod eines Bürgen ist innerhalb eines Monats für einen Ersatzmann zu sorgen; geschieht das nicht, besteht die Verpflichtung zum Einlager in Paderborn. Wenn Hermann oder einer der Bürgen sich aus irgendwelchen Gründen nicht zum Einlager nach Dortmund begeben kann, soll ein gleichwertiger Ersatzmann gestellt werden. Anwesend waren der Domdekan von Münster Lubbert, Herr Dietrich von Reimen, Propst zu Oldenzaal, der Dekan von Essen Mauritius, der Münsteraner Kanoniker Ludolf sowie dessen Bruder, der Laie Gerhard gen. von Langen. - Es siegeln der Aussteller und Hermann der Jüngere, auch im Namen der Bürgen. - Datum et actum zu Münster im Dom ... feria quarta ante festum Viti martyris.

Digitalisierung: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland

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Reference number
AA 0544, 139
Formal description
Überlieferungsart: Ausfertigung
Notes
Abschrift: s. Paderborn, Theodor-Bibl., Libri Variorum VII 185v
Further information
Ausstellort: Münster

Context
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 1. Nr. 1-800 (802-1480)
Holding
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)

Provenance
Diverse Registraturbildner
Date of creation
1319 Juni 13

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Last update
30.04.2025, 2:32 PM CEST

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  • Urkunde

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  • Diverse Registraturbildner

Time of origin

  • 1319 Juni 13

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