Archivale
Ulmer Antwort auf Reutlinger Anfrage
Regest: Die Reutlinger Fragen lauteten:
1) Wieviel Gesellen und Jungen nebeneinander zu halten und zu befördern ist ein Schneidermeister befugt?
2) Was hat es mit der je zuweilen vorfallenden Soldaten-Montur und anderer dergleichen schnell zu verfertigenden Arbeit für eine Beschaffenheit? Wenn sie nur einem Meister aufgetragen ist, soll sie von ihm allein behalten und zu seinem vorher erlaubten weiteres Gesind niedergesetzt werden oder soll nicht vielmehr anstatt des weiteren Gesindes den Mitmeistern Anteil daran gelassen werden?
3) Wohin geht der eigentliche Verstand der auf den Feierabend niedersetzenden Gesellen (= welche Auffassung hat man von ...), wann und zu welcher Zeit oder Vorfallenheit, auch wie lang ist solches erlaubt?
Laut Mitteilung des Ulmer Handwerksamts berichten dazu die dortigen Schneider:
1) Keinem Meister ihres Handwerks ist mehr als 4 Gesellen, daneben aber keinen Lehrjungen oder 3 Gesellen und 1 Lehrjungen zu halten erlaubt.
2) Wenn ein Meister aus Anlass einer Hochzeit, schnellen Reise, Leiche und dergleichen, wovon jedoch die Soldaten-Monturen, welche in Ulm der Meisterschaft umgeteilt zu werden pflegen und weshalb keinem Meister einen Gesellen weiter in seine Werkstatt zu setzen erlaubt ist, ausgeschlossen werden, mit soviel Arbeit überhäuft werden sollte, dass er sie mit der erlaubten Zahl seines Gesinds nicht zu bestreiten vermöchte, so ist ihm nach den Artikeln unverwehrt, noch mehrere Gesellen, jedoch mit Vorwissen und Vergünstigung der geschworenen Meister zu halten, neben welcher Arbeit er aber weiter keine andere machen noch fürnehmen darf. Sobald sie fertig ist, soll er die weiter angenommenen Gesellen von Stund an aus der Arbeit gehen lassen.
3) Gleiche Bewandtnis hat es mit dem sogenannten Feierabend, da ebenfalls keinem Meister in Ulm erlaubt ist, ausser Arbeiten für Hochzeiten, Leichen, Reisen und anderen notwendigen Arbeiten Gesellen über die Zahl auf etliche Tage in den Feierabend zu setzen. Der Feierabend hört auch sogleich nach Verfertigung der Arbeit auf, ist überdies auf die Monturarbeit durchaus nicht auszudehnen (vgl. Punkt 2).
Dorsal-/Marginalvermerke: Dazu Übergabe-Schreiben von Bürgermeister und Rat zu Ulm vom 19. August 1711.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3145
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Ulm
Genetisches Stadium: Or.; Kopie
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1711 August 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1711 August 17