Gliederung
02.01.23.03. Helldorff'sches oder Schall'sches Gut
Laufzeit: 1602 - 1873
Zusatzinformationen: Helldorffsches oder Schallsches Gut
Besitzer: Das dritte Lehngut in Artern befand sich ursprünglich im Besitz der Familie von Helldorff. Als erster Besitzer des in der Neustadt gelegenen Gutes ist namentlich Hans von Helldorff nachgewiesen, der um 1575 verstarb. Der Besitz ging an dessen vier Söhne John, Reinhart, Caspar und Merten über. Reinhart verstarb früh, so daß die drei Brüder zunächst gemeinsam das Lehngut verwalteten, bis es in den alleinigen Besitz des John von Helldorff überging. Nach dessen Tode wurde dessen Sohn Vollrath Albrecht von Helldorf am 11. März 1653 mit dem Gut belehnt. Er verstarb im November 1683 und hinterließ als Erben seinen Sohn Christoph Heinrich von Helldorff. Dieser fiel unverheiratet im Krieg gegen Frankreich am 19. Juli 1693 in der Schlacht bei Wangen und das Gut ging damit an die mitbelehnten drei Brüder Hans Georg, Christoph Heinrich und Carl Heinrich von Meusebach über. Nach dem Tod Christoph Heinrichs am 2. Juli 1704 teilten sich die verbliebenen Brüder den Besitz. Beide starben 1719 und hinterließen Lehngüter in Voigtstedt und das Helldorffsche Gut in Artern, das zunächst an dessen Kinder fiel. Von diesen übernahm der spätere Hauptmann Johann Wilhelm von Meusebach 1722 das Erbe, das er wiederkäuflich Gustav Friedrich Gebeser überließ. Johann Wilhelm von Meusebach verkaufte am 6. August 1742 für 7850 Taler den Gutsbesitz an Johann August Kettembeil. Dieser gräflich-wertherische Lehnsdi-rektor veräußerte am 18. April 1764 sein zu Artern gelegenes schriftsässiges freies Mannlehn-Rittergut samt Zubehör für 12500 Taler an Johann Anton Lüttich, damals Pächter des v. Witzlebenschen Klosterguts Roßleben. Dieser richtete ein „herrl. Lüttisches Gericht zu Artern“ ein. Johann Anton Lüttich (gest. 1801) verkaufte das Rit-tergut am 16. Dezember 1797 an seinen Sohn Johann Friedrich Lüttich für 16000 Taler. Letzterer übte in den folgenden Jahren auch das Amt des Postmeisters in Artern aus und besaß bereits den dortigen Unterhof. Kurz vor seinem Tode 1816 setzte Johann Friedrich Lüttich 1816 seine 13- und 11jährigen Söhne Ottomar und Edu-ard Theodor als Erben des Mannlehn-Ritterguts ein. Die zwei neuen Besitzer verkauften das Rittergut 1829 an den Kammerrat Johann Traugott Schall, der es am 19. Juni 1830 an seinen Sohn, den Kaufmann Christian Friedrich Schall in Frankenhausen, abtrat. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts kam das Gut durch Heirat wieder in den Besitz der Familie Lüttich, die bis 1945 noch als Besitzer des (vereinten) Ritterguts Artern genannt wird.
- Kontext
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Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt >> 02 Spezialia >> 02.01. Orte und Güter mit A >> 02.01.23. Artern
- Bestand
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A 35 (Benutzungsort: Wernigerode) Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt
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- Letzte Aktualisierung
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17.04.2025, 15:32 MESZ
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