Urkunde
Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass die Bürger und Schuhmachermeister von Fulda ihn gebeten haben, die in zahlreichen Städten...
- Reference number
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2079
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, mit blau-gelben Seidenschnüren angehängtes Siegel (fehlt)
- Notes
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Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Vgl. auch Nr. 1879.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen in unßer residenz stadt Fulda Sambstag den 4ten April 1705
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass die Bürger und Schuhmachermeister von Fulda ihn gebeten haben, die in zahlreichen Städten und Dörfern gültige Schauordnung (schawordtnung) des Schuhmacherhandwerks [vgl. Nr. 1879], an die sie sich beim Besuch der jährlichen Märkte halten müssen und die von den Meistern dieses Handwerks erlassen wurde, zu bestätigen. Abt Adalbert hat den Schuhmachern im Einzelnen die folgende Punkte der Schauordnung bestätigt: 1. Frauen- und Männerschuhe sollen mit einer festen oder alten Brandsohle angefertigt und diese mit Kreuzstichen vernäht werden. 2. Die Angelbisse [?] und Fehlschnitte sollen verstochen werden. Das Oberleder soll nicht aus Schafs- oder Pferdeleder bestehen, sondern aus gutem Rindsleder. 3. Es sollen keine Saumflicken (sehmflick) [?] am Oberleder und auch kein Pferdeleder, außer an der Brandsohle und den Absätzen, verarbeitet werden. Die Herstellung von Schuhen mit Fehlstichen und ausgerissenen Stichen ist verboten. 4. Die Fehlstiche am Oberleder müssen fein verstochen werden. Verstochene Fehlschnitte an den Sohlen und Absätzen sind nicht erlaubt. Die Brandsohle muss aus einem ganzen Lederstück bestehen, nicht aus zusammengesetzten Lederstücken; die Stiche dürfen nicht zu sehen sein. Die Absätze dürfen nicht aus altem Leder hergestellt oder mit eisernen Nägeln befestigt werden. 5. Damit niemand einen oder mehrere Fehler an seinen Schuhen findet, sollen die hergestellten Schuhe regelmäßig beschaut werden; die Schuhe bleiben jedoch im Besitz des Eigentümers. Jährlich müssen die Schuhmacher dafür drei Böhmische [Groschen] geben, wovon nach Abhaltung des Markts zwei Böhmische [Groschen] der Herrschaft gehören, einer hingegen dem Handwerk. Wenn sich jemand dieser Beschauung entzieht und fehlerhafte Schuhe erneut auf dem Markt anbietet, verfällt die genannte Summe zur Gänze der Herrschaft. 6. Wenn an Orten, in denen keine zünftigen Meister ansässig sind, Märkte abgehalten werden, sollen entweder die Meister der Stadt Fulda oder die Landmeister die Beschauung durchführen. - Abt Adalbert bestätigt die vorliegende Schauordnung, behält sich jedoch ausdrücklich vor, sie bei Bedarf zu ändern. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Adalberts. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Adalbert]
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1705 April 4
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1705 April 4