Verzeychniss Allerley gedenckwirdiger Sachen vn[d] Hendel : So sich in etlichen vnd Vierzig Jaren bisher vnder Keyser Carls des fünfften Vnd seines bruders Keyser Ferdinands Regierungen Inn vnd ausserhalb des Heiligen Römischen Reichs Teutscher Nation zugetragen vnd verlauffen
- Alternative title
-
Verzeychniss Allerley gedenckwirdiger Sachen und Hendel
- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- .47 E 41
- VD16
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VD16 B 2444
- Extent
-
CCXII , [2] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt am Mayn
- (who)
-
Zöpffel
- (when)
-
1564
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11409412-2
- Last update
-
16.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Beuther, Michael
- Zöpffel
Time of origin
- 1564
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Ordenliche Beschreibung Vnd Verzeychniß, allerley fürnemer Händel : so sich in Glaubens vnd anderen Weltlichen Sachen, bei Regierung der Großmächtigsten Keyser, Carls dises Namens des Fünfften, Ferdinandi des Ersten, Maximiliani vnd Rudolphi der Andern, inn vnd ausserhalb des Heyligen Römischen Reichs Teutscher Nation, biß auff das Tausent Fünff hundert trei vnd achtzigst Jar, zugetragen vnd verlauffen haben

Ordenliche Beschreibung Vnd Verzeychniß, allerley fürnemer Händel : so sich in Glaubens vnd anderen Weltlichen Sachen, bei Regierung der Großmächtigsten Keyser, Carls dises Namens des Fünfften, Ferdinandi des Ersten, Maximiliani vnd Rudolphi der Andern, inn vnd ausserhalb des Heyligen Römischen Reichs Teutscher Nation, biß auff das Tausent Fünff hundert vier vnd achtzigste Jar, zugetragen vnd verlauffen haben

Ordenliche Beschreibung Vnd Verzeychnisz, allerley fürnemer Händel : so sich in Glaubens vnd anderen Weltlichen Sachen, bei Regierung der Großmächtigsten Keyser, Carls dises Namens des Fünfften, Ferdinandi des Ersten, Maximiliani vnd Rudolphi der Andern, inn vnd ausserhalb des Heyligen Römischen Reichs Teutscher Nation, biß auff das Tausent Fünff hundert vier vnd achtzigste Jar, zugetragen vnd verlauffen haben
