Fortlaufendes Sammelwerk | journal
Verzeichniß der Gebäude-Eigenthümer von Worms : nach der Abtheilung der Stadt und der alphabetischen Ordnung der Eigenthümer
- Umfang
-
110 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
hrsg. nach genauer Durchsicht der Behörden
1833 - 1852 nachgewiesen
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Worms
- Erschienen
-
(Worms : Kranzbühler) , 1833 - 1852
- Geliefert über
- URN
-
urn:nbn:de:0128-1-20114
- Letzte Aktualisierung
-
14.04.2025, 12:53 MESZ
Datenpartner
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- journal ; Fortlaufendes Sammelwerk
Beteiligte
- Worms
Entstanden
- (Worms : Kranzbühler) , 1833 - 1852
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An die Römisch-Kaiserliche auch in Germanien und zu Jerusalem, zu Hungarn und Böheim Königliche Majestät, nothgedrungene allerunterthänigste Anzeige, Vorstellung und Bitte um schleunigste allergnädigste Erkennung des inliegend nachgesuchten unbedingten Strafbefehls, auch Ernennung einer Localcommission, in Sachen unser der Bürgerschaft der kaiserlichen und des Reichsfreyen Stadt Worms gegen das Collegium der Dreyzehner, die damit in Verbindung stehende Rechenstube, und die Dreyzehner Knode und Trapp insonderheit ; Die gesez- und eydwidrigen vielfachen und gemeinverderblichen Verlezungen der Grundverträge ... betreffend ; Mit Anlagen von 1. bis 75. einschließlich
![Gegründete Bewährung der Reichs-Stadt Wormsischen offenbahren Gerechtsamen und der von dem Closter Marien-Münster begangenen unverantwortlichen Sub- [et] Obreptionen ab Seiten der Reichs-Stadt Worms, worinnen die Richtigkeit aller Clösterlichen Schein-Gründe, und die Rechtmäsigkeit der Reichs-Stadt Wormsischen abgenöthigten Vertheidigung, nochmalen vor Augen geleget wird. In causa ptsi. Mandati de non via facti sed juris procedendo S. Cl. den wiederrechtlichen Weinschank betreffend.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/023ec6f4-cf65-41f8-be9d-e087b06cc9d3/full/!306,450/0/default.jpg)
Gegründete Bewährung der Reichs-Stadt Wormsischen offenbahren Gerechtsamen und der von dem Closter Marien-Münster begangenen unverantwortlichen Sub- [et] Obreptionen ab Seiten der Reichs-Stadt Worms, worinnen die Richtigkeit aller Clösterlichen Schein-Gründe, und die Rechtmäsigkeit der Reichs-Stadt Wormsischen abgenöthigten Vertheidigung, nochmalen vor Augen geleget wird. In causa ptsi. Mandati de non via facti sed juris procedendo S. Cl. den wiederrechtlichen Weinschank betreffend.
![Gründliche Abfertigung des sogenannten mehrgegründeten Gegenbeweises, worin der Reichsstadt Worms das Territorium des Burgerfelds und die ihro ex possessione immemoriali darauf zustehende Landeshoheit ohne allen Grund bezweifelt werden will. In Sachen der Reichsstadt Worms, contra Bischöfl. Wormsische Herrn Statthalter und Räthe. Mandati inhibitorii, [et] de desistendo ab omnibus turbationibus [et] violationibus territorii [et]c. S. C. in specie das Burgerfeld betreffend.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/69384e65-0564-41d6-87cb-8fe693e43e12/full/!306,450/0/default.jpg)
Gründliche Abfertigung des sogenannten mehrgegründeten Gegenbeweises, worin der Reichsstadt Worms das Territorium des Burgerfelds und die ihro ex possessione immemoriali darauf zustehende Landeshoheit ohne allen Grund bezweifelt werden will. In Sachen der Reichsstadt Worms, contra Bischöfl. Wormsische Herrn Statthalter und Räthe. Mandati inhibitorii, [et] de desistendo ab omnibus turbationibus [et] violationibus territorii [et]c. S. C. in specie das Burgerfeld betreffend.
