Sachakte

Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um Heiratsgeld für die Schwester des Appellanten, Ir. Margaretha von Widdendorf, die 1601 den Vater des Appellaten, Wilhelm von Metternich, geheiratet hatte. Der Appellant bestreitet die Berechtigung der Forderung von deren Stiefsohn, da die Ehe ohne Zustimmung der Verwandten der Braut geschlosen und katholisch- kirchenrechtlich bedenklich gewesen sei. Die Appellation richtet sich gegen einen Befehl, mit dem der im Kurkölnischen gelegene Besitz des Appellanten in Arrest und Zuschlag gelegt und er zur Führung eines Verfahrens vor dem Kölner Offizial angewiesen wurde. Der Appellant bestreitet die Zuständigkeit kurkölnischer Stellen für ihn als jül. Untertanen, die er bereits mehrfach gegen Versuche der Vormünder des Appellaten und diese selbst, eine Entscheidung durch kurkölnische Gerichte (Offizial des kurfürstlichen Saalgerichtes in Köln, Kurfürst und dessen Räte) zu erwirken, unter Verweis auf das jül. Privileg de non evocando et arrestando geltend gemacht habe, und verweist auf das von ihm 1612 mit einer Citatio ex lege diffamari vor dem jül. Hauptgericht eingeleitete Verfahren um die Berechtigung der Forderung, auf das die Vormünder sich eingelassen und das sie mehrere Jahre geführt hätten. Er bestreitet die Zulässigkeit der Arrestverhängung, da er sich zur Kautionsstellung bereit erklärt habe. Der Appellat betont die Berechtigung der in einem Ehevertrag eingegangenen Widdendorfschen Verpflichtungen. Er bestreitet die Zulässigkeit der RKG-Appellation, da ein früherer Arrestbescheid ohne Appellation rechtskräftig geworden sei und nunmehr ausgeführt werde. Der Arrest müsse bestehen bleiben, bis der Appellant seine Einwände wegen Illegitimität der Ehe rechtsgültig bewiesen habe.

Enthaeltvermerke: Kläger: Werner von Widdendorf zu Boisdorf Beklagter: Johann von Metternich zu Kriegshoven Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Schröder 1618 Prokuratoren (Bekl.): Rickher (1619) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurkölnische Räte, extrajudizial 1609 - 1618 - 2. RKG 1618 - 1620 (1580 - 1620) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Jül. Privileg de non evocando nec arrestando, 1580 (Bd. 2 Bl. 28 - 37). Beschreibung: 2 Bde., 6,5 cm; Bd. 1: 63 Bl., lose; Q 1 - 18*; es fehlen Q 9*, 16* (Vollmacht Rickher), 6 Beilagen, davon 2 = Q 17*, 18*, 4 prod. 1. September 1620; Bd. 2: 170 Bl., geb.

Kontext
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
Bestand
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben

Provenienz
Diverse Registraturbildner
Laufzeit
1618 - 1620 (1580 - 1620)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:06 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Beteiligte

  • Diverse Registraturbildner

Entstanden

  • 1618 - 1620 (1580 - 1620)

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