Archivale
Injurienklage; Brüchtenverhör
Enthält: Bei dem Brüchtenverhör wird Thonneßen Jaixen aufgefordert, bis zum nächsten Montag seine Klage gebührend und mit den Rechten zu begründen, andernfalls müsse er die Schmäh- und Schimpfworte, die Hamecher angeblich gegen ihn ausgestoßen hat, öffentlich widerrufen und eine Kaution, dass er nichts weiter unternehmen werde ("de non ulterius iniuriando"), hinterlegen. Der Beklagte hingegen soll in der selben Frist seine Rechnung (offenbar der Anlaß des Streits) vorlegen.
- Reference number
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GerKer, 683
- Extent
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Schriftstücke: 1
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.1 Brüchtenprotokolle
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Brüchtenverhör
Injurienklage
Kaution
- Indexentry person
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Hamecher - Michael
Jaixen - Thonneßen
- Date of creation
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1681 Juli 12
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 1:34 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1681 Juli 12