Urkunde

Die 5 Dörfer im Gericht Tringenstein, Eisemroth, Eiershausen, Hirzenhain, Oberndorf und Übernthal vertragen sich mit dem Grafen [Johann] von Nassau-Dillenburg wegen ihrer Dienste und erhalten auf 11 Jahre Dienstfreiheit, außer 1 Tag im Jahr Brennholzfahren in das Schloß Tringenstein aus dem Scheiderwaid, dem Heumachen und einfahren zum Tringenstein, dem Hecken machen und Garn aufstellen bei der Jagd, der Unterhaltung der Landhege, den Diensten mit Wagen, Pferden, Leib und Gut im Krieg. Dafür sollen die Heimberger in den Dörfern im Lenz, die Pferde aufzeichnen und dies dem Rentmeister in Dillenburg überliefern und die Untertanen mit der Maibede 12 Weißpfennige je Pferd und 6 Weißpfennige für jeden Handdienstpflichtigen, Herborner Währung liefern. Nach 11 Jahren sollen sie Dienste leisten wie zuvor.

Archivaliensignatur
170 I, U 1948
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Kerbzettel, im 18. Jh. beschnitten mit Vermerk über Verlängerung um 11 Jahre von 1512 Mai 30 (Penthecostes), Chirograph
Bemerkungen
Abschrift 18. Jh. Abt. 170 II
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff montag noch sent Matheus desz heilgen Aposteln tag 1485

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1485
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1485 September 26

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1485 September 26

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