Akten | Bestand
Landgericht ä.O. Vilseck (Bestand)
Vorwort: 1. Die bayerischen Landgerichte ä.O. Die sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl. Die Landgerichte ä.O. waren untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens. Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus. 1862 wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als "Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf unterster Ebene verwirklicht. 2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im Staatsarchiv Amberg Im Staatsarchiv Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle) befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt. 3. Territorialgeschichte des Landgerichts ä.O. Vilseck 1803 Das zum Hochstift Bamberg gehörige Amt Vilseck wird in das Herzogtum Oberpfalz einverleibt und dem Landgericht ä.O. Amberg zugeschlagen (Untertanen aus vier Orten kommen zum Landgericht ä.O. Eschenbach) 1838 Errichtung des Landgerichts ä.O. Vilseck aus 16 Gemeinden des Landgerichts ä.O. Amberg (Hahnbach, Schalkenthan, Gebenbach, Süß, Iber, Irlbach, Adlholz, Großschönbrunn, Ehenfeld, Massenricht, Seugast, Schlicht, Sigl, Vilseck, Gressenwöhr und Langenbruck) und 3 Gemeinden des Landgerichts ä.O. Sulzbach (Weissenberg, Sigras, Kürmreuth) 1857 Die Ortschaften Thansüß, Freihung, Tanzfleck werden unter Einverleibung der Ortschaft Tanzfleck mit der Schwadermühle in die Gemeinde Freihung vom Landgericht ä.O, Weiden abgetrennt und dem Landgericht ä.O. Vilseck einverleibt. 1862 Übertragung der administrativen Aufgaben auf das neu errichtete Bezirksamt Amberg Literatur: Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983
- Bestandssignatur
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Landgericht ä.O. Vilseck
- Umfang
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614
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Kontext
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Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)
- Provenienz
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Landgericht ä.O. Vilseck
- Bestandslaufzeit
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1811-1862
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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26.03.2025, 10:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Akten
Beteiligte
- Landgericht ä.O. Vilseck
Entstanden
- 1811-1862