Monografie
Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht unterm 1ten hujus Gnädigst rescribiret haben, daß die Gräflich Wittische neu ausgeprägte Gold-Müntzen ad 8. fl. biß auf weithere Verordnung nicht angenohmen werden sollen ... : Mannheim den 4ten Februarii 1754
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4-10 Folio RES
- VD 18
-
VD18 14343185
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Urheber
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Karl Theodor
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Staat Pfalz
- Erschienen
-
[S.l.] , 1754
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.35303
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-353031
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:56 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Karl Theodor
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1754
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Nachdeme Ihro Churfürstliche Durchleucht bereits unterm 8ten Junii 1751. Gnädigst rescribiret und verordnet haben, daß ins künfftige sowohl bey denen Churfürstlichen Jagdten, als andere vorfallende Frohn-Diensten keine Obmanns Diaeten zu Last des Churfürstlichen Aerarii fernerhin passirt ... : Mannheim den 6ten Februarii 1754

Ihro Churfürstlichen Durchleucht ist zum besondern und grösten Mißfallen vorgekommen, daß sehr viele Dero verrechneten Cameral-Bedienten, entgegen die vielfältig ergangene geschärffeste Verordnungen, in Einsend- und Ablegung deren Rechnungen sich zum öfftern so säumig bezeiget, ... deshalben unterm 20ten elapsi anhero Gnädigst rescribiret haben, Daß ... : Mannheim den 1ten Mertz 1754

Copia. Ihro Churfürstlichen Durchleucht ist zum besondern und grösten Mißfallen vorgekommen, daß sehr viele Dero verrechneten Cameral-Bedienten, entgegen die vielfältig ergangene geschärffeste Verordnungen, in Einsend- und Ablegung deren Rechnungen sich zum öfftern so säumig bezeiget, ... deshalben unterm 20ten elapsi anhero Gnädigst rescribiret haben, Daß ... : Mannheim den 1ten Mertz 1754

Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht bey Gelegenheit des zu dem Herrschafftlichen Bau-Weesen angeordneten Departements unterm 23ten elapsi gnädigst rescribiret haben, daß für das künfftige Jahr der Bedacht- und in Uberlegung genommen werden solle, was für ohnvermeidliche Reparationes in denen Land-Gebäuen zu unternehmen nöthig seyen ... : Mannheim den 17ten August 1756

Demnach vorkommen, welchergestalten entgegen die unterm 5ten Novembris 1751. per Generale ergangene und publicirt wordene Churfürstliche gnädigste Verordnung die aus dem von dem Churfürstl. Wildberger Bergwerck eingelieffertem feinen Silber ausgeprägte Churfürstl. gantze und halbe Thaler denen frantzösischen sogenannten sieben Kopffstücks-Thalern in gleichem Werth seithero durchgehends nicht, sonderen einige Kreutzer geringer angenommen worden seyen, als wird ... : Mannheim den 31ten Mertz 1756

Nachdeme aus Gelegenheit der in denen Kayserlich Königlichen und Oesterreichischen sowohl als Chur- und Bayerischen Crayß-Landen im Müntz-Weesen auf den ersten nechst-künfftigen Monaths Junii festgestelter Müntz-Devalvation ... Ihro Churfürstliche Durchleucht Gnädigst verordnet haben ... : Mannheim den 7ten May 1754

Ihro Churfürstliche Durchleucht erinneren Sich zwarn annoch gnädigst, was Höchst-Dieselbe aus besonderer für Dero getreue liebe Unterthanen heegender Lands-Vätterlicher Hulde, und Milde wegen abgenohmenen ein pro cento weniger an Schatzung, unterm 11ten Decembris 1750. gnädigst rescribiren, und in Dero Churfürstenthum Pfaltz allenthalben publiciren lassen. In Betracht aber mittlerweil bey Höchst-gedacht Deroselben vielfältig ohnaufhörliche Beschwehrde über die bißherige Ziehung deren eingebohrenen jungen Lands-Kinderen zu drey-jährigen Kriegs-Diensten vorgekommen ... : Mannheim den 4ten Aprilis 1755
