Bestand
Arbeitsgericht Balingen (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Für bürgerliche Streitigkeiten des Arbeitslebens wurden in Württemberg im Jahr 1890 Gewerbegerichte eingerichtet. Sie waren bereits 1877 als besondere Gerichte zugelassen worden.
Im Jahre 1927 wurden die Arbeitsgerichte eingerichtet, die die Aufgaben der bisherigen Gewerbe- und Kaufmannsgerichte sowie der Schlichtungsausschüsse und arbeitsgerichtlichen Kammern und der Innungsschiedsgerichte übernahmen. Da seit 1923 zwischen Württemberg und Hohenzollern ein Gerichtsverbund bestand, galt die Einrichtung der Arbeitsgerichte für beide Länder.
Durch Kontrollratsgesetz 21 vom 30.3.1946 wurden die Arbeitsgerichte wieder eingerichtet, jedoch aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit d.h. aus der Zuständigkeit der Justizverwaltung herausgenommen und der Arbeitsverwaltung unterstellt.
Im Jahre 1953 wurden die Arbeitsgerichte organisatorisch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbunden, d.h. die Tätigkeit der Arbeitsgerichte wurde nebenamtlich von Richtern und sonstigem Personal der Ordentlichen Gerichte mitversehen.
Das erzwang die Bildung kleinerer Gerichtsbezirke; in Südwürttemberg-Hohenzollern entstanden 13 Arbeitsgerichte (Balingen, Calw, Freudenstadt, Hechingen, Rottweil, Tübingen, Tuttlingen, Sigmaringen, Ravensburg, Reutlingen, Biberach, Ehingen und Wangen) und 2 Landesarbeitsgerichte (Tübingen und Ravensburg). 1956 wurden die 13 Arbeitsgerichte zu den 3 Arbeitsgerichten Reutlingen, Sigmaringen und Ravensburg zusammengezogen. Das Landesarbeitsgericht bekam seinen Sitz in Tübingen.
Im Rahmen der allgemeinen Kreisreform 1972 verblieben für den Regierungsbezirk Tübingen (Südwürttemberg) das Arbeitsgericht Reutlingen und das hinzugekommene Arbeitsgericht Ulm. Das Landesarbeitsgericht kam von Tübingen nach Stuttgart.
Inhalt und Bewertung
Die nachstehend aufgeführten 114 Aktenhefte (Bestellnummer 1-114) des 1956 aufgehobenen Arbeitsgerichts Balingen entstammen einer Ablieferung des Arbeitsgerichts Sigmaringen im Umfang von insgesamt 5 lfd.m, die im November 1972 unter der Acc.-Nr. 21/1972 zusammen mit Akten der Arbeitsgerichte Hechingen und Sigmaringen ins Archiv gelangte.
Sie wurden von Frl. Peuker, Werkstudentin, unter Leitung von Archivamtmann Adam auf ihre Archivwürdigkeit durchgesehen und verzeichnet.
Sigmaringen, 1975
Josef Adam
Anfang April 1984 kamen mit Zugang 1984/17 über das Arbeitsgericht Ulm weitere Verfahrensakten (Bestellnummern 115-898) sowie Prozessregister (890-893), Tarifverträge (894-903) und Erlasssammlungen (904-905) des Arbeitsgerichts Balingen in das Staatsarchiv Sigmaringen. Diese Akten, die am 14.5.1982 durch die damals zuständige Referentin für Überlieferungsbildung Maren Kuhn-Rehfus vollständig als archivwürdig bewertet wurden, nehmen den Großteil des vorliegenden Bestands ein. Für deren archivische Bearbeitung zeichnete Gebhard Füßler verantwortlich. Eine Nachbewertung im Archiv fand nicht statt.
Im Februar 2015 übertrug Leon Körbel die Titelaufnahmen des Findbuchs in das archivische Informationssystem scopeArchiv. Klassifikation, Indizes und Endredaktion besorgte der Unterzeichnete.
Sigmaringen, im August 2019
Franz-Josef Ziwes
Enthält:
Prozesse; Prozeßregister; Tarifverträge, Erlasse.
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 182/1 T 1
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Arbeit und Soziales >> Arbeitsgerichte >> Arbeitsgericht Balingen
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- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 08:37 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand