Urkunde
Hans Metzger d.J. aus Beutelsbach, unlängst wegen seines ungebührlichen Verhaltens dazu verurteilt, auf Wehr, offene Zechen und Gesellschaften zu verzichten, was er eidlich beschworen hatte, nunmehr wegen neuerlicher Beteiligung an offenen Zechen, auch wegen Trunkenheit, aufrührerischer Reden und Misshandlung seines noch nicht 3-jährigen Kindes, zu Schorndorf gef. und einer Strafe auf Leib und Leben verfallen, doch auf Fürbitte guter Freunde und Gönner wieder freigelassen, gelobt unter Eid, von Stund an das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, sich wohl zu verhalten, auch seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört U.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3899
- Further information
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Siegler: Claus Fuchs, und Hans Scherer, beide des Gerichts zu Schorndorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S. mit Pap. Decke
- Context
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Urfehden >> 7. Band 7: Amt /Vogtei Rosenfeld bis Sindelfingen >> 07.02 Schorndorf, Amt >> 07.02.04 Beutelsbach
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Metzger, Hans
- Indexentry place
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Beutelsbach : Weinstadt WN
- Date of creation
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1529 Juni 2 (Mi nach Corpus Christi)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:28 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1529 Juni 2 (Mi nach Corpus Christi)
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Jörg Hauser von Schlat [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil sein Weib und seine Kinder betteln mussten, da er in Wirtshäusern und offenen Zechen sich aufgehalten hatte, weil er in betrunkenem Zustand übel geschworen und heftig Gott gelästert hatte und mit einem, der ihm darum gestraft, Steit angefangen hatte, schwört Urfehde, verspricht, seine Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen, alle Wirtshäuser, offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich wohl zu verhalten.