- Alternative title
-
Das vierzehnte und fünfzehnte Capitel S. Johannis
Das XIIII. und XV. Capitel S. Johannis
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Hom. 1083
- VD16
-
VD16 L 6981
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
[260] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Mit Titeleinfassung (Holzschn.)
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt zu Wittemberg || durch Johan. Weis.|| 1539.||
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Wittemberg
- (who)
-
Weiss
- (when)
-
1539
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10161348-7
- Last update
-
27.11.2025, 8:49 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
Time of origin
- 1539
Other Objects (12)
Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet
Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet
Kurtzer vnd Warhafftiger Bericht Auff die drey von den widersetzlichen Böhmen, als erstlich den angemaßten Directoribus an jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz: vnnd dann hernach vnter dem Nahmen der gesambten Staend: Auch letzlich von jhren angegebenen Gesandten, beyde an das gantze hochloebliche Churfürstliche Collegium abgangene vnd zu Franckfurt einkommene Schreiben : In welchem sie, die nunmehr Rö. Key. ... May. ... Keyser Ferdinandum den Andern ... als einen ordentlich angenommenen, publicirten, gesalbten, gekrönten, vnd belehnten Koenig zu Boeheimb, von der Stimm vnd Wahl eines Roemischen Koenigs außzuschliessen sich bemuehet